20.05.2019 | Der Arbeitskreis Umwelt der NaturFreunde hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Erhaltung von Grünflächen in Berlin beschäftigt und dazu ein ausführlicheres Positionspapier mit dem Titel „Berliner Stadtgrün für alle - gesetzlich sichern“ erarbeitet. In dem Papier fodern die NaturFreunde, dass die Sicherung und Erhaltung von Grünflächen in Berlin verbindlich gesetzlich geregelt und als „Immergrün“ verfassungsrechtlich abgesichert werden muss. Flächen die so geschützt werden müssen sind die grünen Bahnrandflächen, derzeit nicht bahnbetrieblich genutzte Bahnflächen, Gewässerufer, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Grünanlagen, Grüne Lern- und Forschungsorte, Gemeinschaftsgärten, Landwirtschaftsflächen sowie Sport- und Freizeitflächen.
Die NaturFreunde setzen sich für die Festlegung dafür ein, dass Richtwerte für wohnortnahe Versorgung mit Freiraum von 6 m² pro Einwohner*in und für die siedlungsnahe Versorgung von 7 m² pro Einwohner*in als Mindeststandards verbindlich festgeschrieben wird. Im Sinn einer auf Umweltgerechtigkeit gerichteten Stadtentwicklung darf in den Berliner Kiezen, in denen diese Mindestversorgung nicht gegeben ist, keine Nachverdichtung, insbesondere keine weitere Bodenversiegelung durchgeführt werden. Für Kleingärten fordern die NaturFreunde, den Richtwert von 10 – 12 m2 pro Einwohner*in quartiersbezogen als Mindeststandard verbindlich zu machen und entsprechend auch bedarfsgerecht neue Kleingartenanlagen zu planen. Wo diese Mindestversorgung unterschritten wird, ist eine Umnutzung von Kleingartenflächen auszuschließen.
Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes muss für alle diese Flächen ein Moratorium erlassen werden, das eine Bebauung ausschließt. Für die neue Haushaltsperiode fordern die NaturFreunde vom Abgeordnetenhaus, dass die notwendigen Haushaltsmittel und personellen Ressourcen zum Erwerb und zur Sicherung der zu schützenden Flächen vorgesehen werden.
aus: WanderfreundIn 01-2019