
13.08.2025 | Im Tauziehen um den Artenschutz im Jahn-Sportpark konnte der nächste Vernichtungsschlag abgewendet werden: Ende Januar hatte die Senatsverwaltung den Antrag gestellt, noch schnell vor Beginn der Brutzeit im März die Westtribüne abzureißen, was zu einer Zerstörung der Niststätten der größten Sperlingskolonie und aller Fledermausquartiere im Stadion geführt hätte. Gegen diesen Antrag haben die NaturFreunde Berlin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
In seinem Beschluss vom 13.02.2025 hat das Berliner Verwaltungsgericht dem Senat nun untersagt, mit Abrissarbeiten an weiteren Gebäuden im Jahn-Sportpark zu beginnen. Die Kammer kritisiert u. a. das unzureichende Kompensationsverhältnis der Ersatzniststätten, die fortlaufenden, nicht nachvollziehbaren Änderungen des Ausgleichskonzepts und die zu späte Bereitstellung der CEF-Maßnahmen – obwohl in dem vom Senat selbst vorgelegten Konzept diese mit einem Jahr Vorlauf umzusetzen waren.
Mit diesem Urteil haben die NaturFreunde Berlin vor dem Verwaltungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt und erreicht, dass Investoren nicht am europäischen und nationalen Naturschutzrecht vorbeiplanen dürfen. Die AG Artenschutz der NaturFreunde Berlin hatte eine umfangreiche artenschutzrechtliche Studie ausgearbeitet, der das Berliner Verwaltungsgericht gefolgt ist.
Die Autorin der Studie, Caroline Seige von der AG Artenschutz NaturFreunde, hofft jetzt, dass „künftig die vorgeschriebenen Prüf- und Genehmigungsverfahren der bezirklichen Naturschutzbehörden durch die Bauherrschaft und deren Gutachter eingehalten werden. Wenn gravierend von den im ursprünglichen Artenschutzfachbeitrag (AFB) festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich der erforderlichen Vorlaufzeit zur Annahme der Sperlingstürme, abgewichen werden soll, muss die Sache schiefgehen.“
aus: WanderfreundIn 01-2025