08.01.2023 | Das Bündnis „Berlin 2030 Klimaneutral“ hat es geschafft und bis zum 14. November über 260.000 Unterschriften für eine Berliner Klimaneutralität bis 2030 gesammelt. Damit kommt es nun zum großen Klima-Volksentscheid! Laut Gesetz muss dieser innerhalb von vier Monaten nach Auszählung der Unterschriften umgesetzt werden. Der passendste Termin wäre hierfür der 12. Februar 2023. Der Tag an dem auch die Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen in Berlin wiederholt werden sollen.
Die Entscheidung über die Terminierung des Volksentscheids liegt also beim Berliner Senat. Mit großer Verwunderung haben wir daher auch die Äußerungen aus der SPD-geführten Innenverwaltung wahrgenommen, die sich gegen eine terminliche Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wahlwiederholung ausspricht. Die NaturFreunde Berlin fordern die Zusammenlegung des Volksentscheids und der Wahlwiederholung und unterstützen den offenen Brief an den Senat vom 22. November 2022.
Folgende Gründe führen die NaturFreunde Berlin zusammen mit den Unterzeichner*innen an:
Ein getrennter Abstimmungstermin würde Mehrkosten von vielen Millionen Euro für den Berliner Haushalt und erheblichen organisatorischen Zusatzaufwand bei der Landeswahlleitung und vor allem den Bezirksämtern bedeuten. Das wäre nicht nur den Wahlhelfer*innen, sondern auch den Wählenden schwer zu vermitteln. Es ist außerdem fraglich, ob überhaupt ausreichend freiwillige Wahlhelfer*innen für zwei Termine innerhalb weniger Wochen gefunden werden könnten. Schon bei den Berliner Wahlen 2021 war die Rekrutierung eine Herausforderung. Ein gemeinsamer Termin würde hingegen Aufwand und Kosten für die Verwaltung sparen.
Wahlen und Abstimmungen sind ein Kernelement unserer Demokratie. Sie sollten möglichst niedrigschwellig zugänglich sein, um allen Bürger*innen Teilhabe zu ermöglichen. Getrennte Wahl- und Abstimmungstermine bedeuten eine zusätzliche Hürde, die die Beteiligung senkt. Das kann nicht im Interesse einer demokratischen Regierung liegen. Erst recht nicht nach der für ungültig erklärten Wahl im September 2021, die bereits zu einem Verlust von Vertrauen in die Berliner Demokratie und die Leitungen der Innenverwaltung führte.
Im Berliner Abstimmungsgesetz heißt es in der Begründung, dass Volksentscheide grundsätzlich gemeinsam mit anderen Wahlereignissen abgehalten werden sollten. Dieser Passus wurde dort gerade deshalb aufgenommen, weil bei vergangenen Abstimmungen der öffentliche Eindruck entstanden war, dass aus politischen Gründen gezielt getrennte Termine festgelegt wurden. Wollen Sie diesem Eindruck entgegenwirken, sollten Sie dementsprechend handeln.
Erst im Oktober äußerte sich der Berliner Wahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler zu der Frage und ließ die Erwartung eines gemeinsamen Termins von Volksentscheid und Wahlwiederholung erkennen. Wir gehen davon aus, dass entsprechende Vorbereitungen bei der Wahlleitung erfolgten. Während der Sammelphase des Volksbegehrens wurden in Absprache mit der Innenverwaltung bereits alle zwei Wochen Unterschriften eingereicht, um eine zügige Auszählung der Bezirksämter zu ermöglichen. Laut offizieller Zählung (inkl. Fehlerquote) kann fest von einer Gültigkeit des Volksbegehrens ausgegangen werden.
Zum offenen Brief: https://klimaneustart.berlin/blog/offener-brief-an-den-senat/
Yannick Kiesel