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Urteil zur Friedrichstraße ist Bärendienst für die Händler*innen

© Uwe Hiksch
© Uwe Hiksch

23.12.2022 | Mit der Öffnung der Friedrichstraße für den motorisierten Individualverkehr haben einige Händler*innen zusammen mit der Autolobby mit einer völlig verfehlten Mobilitätspolitik einen kurzen Teilerfolg durchsetzen können. Mit ihrer Argumentation, dass eine autofreie Friedrichstraße Ursache für den Umsatzrückgang einiger Geschäfte sei, haben sie mit ihren Argumenten in die Mottenkiste der 1970er Jahre gegriffen, als noch die autogerechte Stadt als ‚moderne‘ Stadt dargestellt wurde. Diese Vorstellung war vor 50 Jahren genauso falsch wie heute.

Urteil des Verwaltungsgericht nicht akzeptabel

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgericht ist in keiner Weise verständlich, da es den kommunalen Entscheidungsspielraum im Verkehrsbereich drastisch einengt. Dies ist nach Ansicht vieler Jurist*innen mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten kommunalen Entscheidungshoheit nicht vereinbar. Wenn das Verwaltungsgericht urteilt, dass die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten“ dürften, ist das eine völlig inakzeptabler Eingriff in die Gestaltungsaufgaben kommunaler Entscheidungshoheit. Wenn das Gericht weiter ausführt, dass ein Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs“ voraussetze, ist das nicht akzeptabel. Indirekt sagt das Gericht, dass Kommunen solche verkehrsregelnden Anordnungen nur noch erlassen dürfen, wenn bereits Unfälle auf Straßen passiert seien.

Das Verwaltungsgericht argumentiert in seinem Urteil weiter, dass „die Straßenverkehrsordnung […]  keine Rechtsgrundlage [enthalte], um den Fahrzeugverkehr allein wegen verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Anwohner- und Wirtschaftsverkehrs zu verdrängen. Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen könnten zwar bei Vorliegen einer Gefahrenlage auch zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ergehen. Hierfür bedürfe es aber zusätzlich eines städtebaulichen Verkehrskonzepts, das hinreichend konkret die verkehrsmäßigen Planungen in einem bestimmten räumlichen Bereich darstellen müsse.“ Das Verwaltungsgericht engt damit die kommunale Handlungskompetenz für die Entwicklung von Straßenland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklung auf die ‚Unterstützung“ ein und nimmt den Kommunen das Recht, ihre Angelegenheiten auch in Richtung einer konsequenten Mobilitätswende zu gestalten. Damit wird den überkommenen Vorstellungen der autogerechten Stadt in dem Urteil das Wort geredet.

Es liegt aber in den kommunalen Entscheidungshoheit, die Gestaltung von Städten aus städtebaulichen Gründen vorzunehmen. Das Urteil des Verwaltungsgericht würde die autogerechte Stadt zementieren, die in den 1950er Jahren begonnen wurde und ebenfalls aus falschen städtebaulichen Gründen durchgesetzt wurde. Berlin wird von einem Netz riesiger Autostraßen durchzogen, die im Geist der autogerechten Stadt des 20. Jahrhunderts geplant wurden. Keine diese Straßen hatte wirkliche verkehrspolitische Notwendigkeiten, sondern wurde aus städtebaulichen Gründen für die Schaffung einer „Stadt der Autos“ vorgenommen. Diese fatalen Planungen müssen heute korrigiert werden. Die Menschen haben ein Recht auf Stadt – die eine Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs aus urbanen Großräumen notwendig macht. Richter*innen die hier einseitig für die Interessen des Autos urteilen, müssen durch die nächste gerichtliche Instanz korrigiert werden.

Einzelhändler*innen schaden sich selbst

Völlig unverständlich ist auch die Klage einer Händlerin aus der Friedrichstraße gegen die bisherigen Verkehrsplanungen für die Friedrichstraße. Jetzt rollt wieder der lärmende und stinkende Individualverkehr durch die Straße, LKW verstopfen die Straße beim Durchfahren und die Menschen werden auf die engen Bürgersteige zurückgedrängt. Zum Verweilen oder gar einkaufen, lädt diese Straße nicht mehr ein. Vielmehr leisten die Händler*innen, die sich gegen eine menschenorientierte Umgestaltung der Friedrichstraße engagieren, einen weiteren Beitrag für das Sterben des Einzelhandels in der Innenstadt.

Die klagende Händler*in verdrängt völlig, dass sich Einkaufen heute immer mehr zu einem Einkaufserlebnis der Kund*innen gewandelt hat. Sie wollen flanieren, schauen, fühlen und sich beim Einkaufen auch wohl fühlen. Verstopfte, lärmende Autostraßen sind hierfür kein Beitrag. Die Klage hat vielmehr dazu geführt, dass sich noch mehr Menschen im Internet nach möglichen Produkten umschauen werden und die Friedrichstraße sich – würde der durch das Urteil erreichte Zustand von Dauer sein - wieder zu einer möglichst schnell zu durchquerenden Durchgangsstraße entwickeln würde.

NaturFreunde setzen sich für autofreie Innenstadt ein

Den Händler*innen in der Friedrichstraße wurde mit der Klage ein Bärendienst erwiesen. Die NaturFreunde hoffen, dass sich jetzt möglichst schnell eine rechtssichere Umwidmung der Friedrichsstraße in eine Fußgänger*innenzone durchsetzen wird. Die NaturFreunde hatten diesen Vorschlag bereits vor über einem Jahr gemacht, um den Verkehrsversuch mit den breiten Fahrradstreifen weiterzuentwickeln.

In den nächsten Jahren wird es in Berlin darum gehen, den motorisierten Individualverkehr möglichst großräumig aus der Innenstadt zu verdrängen. Berlin muss wieder Straßen für Alle und nicht Straßen für das Auto haben. Die autogerechte Stadt, wie sie in den letzten Jahrzehnten systematisch vorangetrieben wurde, hat große Teile der Innenstadt unattraktiv gestaltet und dem Auto den Großteil des öffentliche Straßenraums übertragen. Die autogerechte Stadt ist eine menschenfeindliche Stadt. Nur wenn es gelingt, die Straßen wieder für Fußgänger*innen, Radfahrende und den ÖPNV umzubauen, werden die Innenstädte eine neue Zukunft für einen klimagerechten und menschengerechten Aufenthalt bieten.

Die jetzige Entwicklung ist gescheitert. Die NaturFreunde werden den anstehenden Wahlkampf auch dafür nutzen, ihre Forderungen nach einer konsequenten Mobilitätswende in die öffentliche Diskussion einzubringen und sich – am Beispiel der Friedrichstraße – für eine deutliche Beschleunigung der Mobilitätswende einsetzen. Als einen weiteren Schritt fordern die NaturFreunde deshalb die Verlängerung der Fußgänger*innenzone für die Friedrichstraße bis zur Oranienburger Straße, um den Bahnhof Friedrichstraße und die angrenzenden Bereiche attraktiver für Menschen zu gestalten.

Uwe Hiksch

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