Jump to navigation

Startseite

NaturFreunde Berlin

Suchformular

  • Über uns
    • Geschichte
    • Landesvorstand
    • Geschäftsstelle
    • Ortsgruppen
    • Arbeitsgruppen
    • NaturFreundehäuser
      • Naturfreundehaus Hermsdorfer Fließtal
        • Zimmer
        • Preise
        • Allgemeine Geschäftsbedingungen
        • Fotos NaturFreundehaus
        • Anreise
      • NaturFreundehaus Freibergsee
        • Zimmer
        • Preise
        • Allgemeine Geschäftsbedingungen
        • Fotos NaturFreundehaus
        • Anreise
        • Speisekarte
        • Impressum NfBB Projekt gGmbH
        • Klassenfahrten
          • Klassenfahren Übernachtungsangebot
            • Klassenfahrten Übernachtung mit Programm
    • NaturFreunde-Kita
    • Mitglied werden
    • Magazin
    • Aus dem Verband
      • Stellenangebote
    • FSJ und FÖJ bei den NaturFreunden
    • Naturfreundejugend
      • Naturfreundejugend SOL Berlin
    • Stellenangebote
  • Natursport
    • Gymnastik
    • Schach für Kinder
    • Jogging/Nordic Walking
      • BewegungsTreff
      • LaufTreff
      • Nordisch Laufen
    • Klettern
    • Muay Thai
    • Radfahren
      • Mobile Fahrradwerkstatt
      • Radtour mit Georg
      • Radtouren mit Otto
    • Schneesport
    • Wassersport
    • Wandern
      • FLINTA* Wanderungen
      • Kinderwagen on tour
      • Natura Trails
      • NaturaTrail - Naturschätzen auf der Spur
      • Wandern mit Senior*innen
      • Wanderungen Adelante
      • Wandern in der Stadt
      • Wanderreisen
    • Yoga
  • Umweltschutz
    • AG Artenschutz
    • AG Bienen
    • Umwelt-Arbeitskreis
    • Dein Kiez, Dein Wohnzimmer
    • Klimafreundliches Zusammenleben
    • Lebensmittelpunkt Kleingarten
    • Nachhaltigkeit in der Großstadt
    • Repair-Cafe
    • StadtNatur mitgestalten
    • Projekt Wohin damit?
    • Urban-Gardening-Projekte der NaturFreunde
      • GleisBeet - Urban Gardening
      • Lettegarten - Urban-Gardening im Lettekiez
      • Moabiter Stadtgarten
  • Themen
    • Antifaschismus
    • Berlin postkolonial
    • Antirassismus
      • AG Geflüchtete
    • Energiepolitik
      • Anti-Atom-Arbeit
      • Anti-Kohle-Arbeit
    • Friedenspolitik
    • Gerechter Welthandel
      • Arbeitsgruppe „Gerechter Welthandel“
    • Internationales/Frieden
      • AK Internationalismus
        • Honduras
        • Kuba
        • Barrow Kunda
    • Klimapolitik
    • Landraub
    • Sportpolitik
    • Stadtentwicklung
      • Recht auf Wohnen
    • Ticketteilen
    • Tourismus
    • Verkehrspolitik
      • Autobahn A 100
      • Radverkehr
      • Straßenbahn
    • Denkmalschutz
  • Aktiv
    • Angebote für Kinder
      • KreativWerkstatt
      • Umweltdetektive grenzenlos
      • Umweltdetektive2.0
    • Angebote für Senior*innen
    • Arbeitskreis Geschichte
    • Frieden, Freiheit, Brot
    • Galerie
    • Kultur
      • Berliner Compagnie
      • Fotoexkursionen
      • Im Rhythmus der Natur
      • Kultur Konkret
      • NaturFreunde-Chor
      • Tour de Musée
      • Tourenscouts grenzenlos
      • LesensWert
    • NaturFreunde bei Demonstrationen
      • 1. Mai-Demo
      • Luxemburg-Liebknecht-Ehrungen
      • Wir haben es satt!
    • Politische Bildung
      • Bildungs- und Kulturreisen
      • DenkMalTouren
        • Stolpersteintouren
          • Alt-Hermsdorf
          • Lettekiez
          • Hermsdorf
          • Gruppe Mannhart
          • Frohnau
          • Hermsdorfer Damm
      • Frieden konkret
      • Friedenspolitische Stadtrundgänge
      • Marx-Lesekreis
      • Internationalismus konkret
      • Reihe Jugend und Politik
      • Stadtspaziergang
      • Politik Konkret
      • Wissenschaft Konkret
    • Parklets
    • Bündnisarbeit
      • Anti-Atom-Koordination/Anti-Kohle-Koordination
      • Aufstehen gegen Rassismus
      • Berlin Immergrün
      • Berliner Energietisch
      • Bündnis Entsiegelt Berlin
      • Bündnis Pro Straßenbahn
      • Bündnis Schule ohne Militär
      • Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!
      • Deutsche Wohnen enteignen
      • Friedenskoordination Berlin (FRIKO)
      • Gedenkort Fontanepromenade 15
      • Keine Autobahnprivatisierung
      • Kohleausstieg Berlin
      • 100 Aktionen Autofrei
    • Zukunftskommission
  • Veranstaltungen
  • Presse

Sie sind hier

  1. Startseite

Das SEZ ist ein Denkmal – Klage wird eingereicht

© Gerd Danigel, ddr-fotograf.de, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=53808057

18.12.2025 | Berlin, den 18.12.2025: Die NaturFreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand kündigten heute an, den Denkmalstatus des Berliner Sport- und Erholungszentrum (SEZ) vor Gericht durchzusetzen. Die Zulässigkeit einer derartigen Klage belegt ein juristisches Positionspapier von Rechtsanwalt Benno Reinhardt, das die Organisationen heute zusammen mit dem Anwalt vorstellten.

Dazu Uwe Hiksch von den NaturFreunden Berlin:

„Wir halten den Abriss des SEZ aus ökologischen, sportpolitischen und sozialen Gründen für falsch. Das SEZ muss wieder zu einem wichtigen Sportstützpunkt für den Breitensport entwickelt werden. Deswegen sind wir auch dem Runden Tisch SEZ beigetreten. Die NaturFreunde werden nicht hinnehmen, dass das SEZ einfach abgerissen wird. Das SEZ ist ein herausragendes Beispiel für eine denkmalgeschütztes Ensemble und muss erhalten werden. In den nächsten Tagen werden wir eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, um das SEZ zu erhalten. Aber auch beim Umwelt- und Artenschutz müssen sich die Wohnungsbaugesellschaft WBM und das Land Berlin an die Gesetze halten.“

Rechtsanwalt Benno Reinhardt führt aus:

„Eine solche Klage zum Denkmalschutz ist zulässig. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) können Verbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen. Durch einen Abriss würden umweltbezogene Gesetze verletzt. Gesetze zugunsten des Denkmalschutzes sind, anders als viele vielleicht vermuten, auch umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG.“

Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand:

„Seit zwei Jahren weisen wir daraufhin, dass auch der Denkmalschutz einen Abriss des SEZ verbietet. Senat und Landesdenkmalamt haben sich taub gestellt für alle Hinweise. In der Fachwelt ist man sich hingegen einig, dass das SEZ ein schutzwürdiges Denkmal ist. Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht.“

Gemeingut setzt sich gegen den Abriss des SEZ ein. Dazu werden Aktionen und Veranstaltungen organisiert sowie Infomaterialien erstellt. In zwei Petitionen werden Unterschriften gesammelt, eine davon explizit zum Denkmalschutz:

https://www.gemeingut.org/petition-sez-denkmalschutz/,

https://www.gemeingut.org/petition-rettet-das-sez/

Für Rückfragen:

Carl Waßmuth, carl.wassmuth@gemeingut.org

Uwe Hiksch: NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de

*******************************

Rechtsanwalt Benno Reinhardt, Rebenstr. 5, 26121 Oldenburg

Positionspapier zur Verbandsklage gegen die Zerstörung des SEZ Berlin

Fragestellung

Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) wurde Anfang der 1980er Jahre in Friedrichshain eröffnet. Es wird derzeit nicht mehr betrieben. Die weitere Nutzung ist umstritten. Das Land Berlin (Land) möchte dort Wohnungen bauen und umfassend Gewerbe zulassen. Dies wird von anderen Teilen der Stadtgesellschaft abgelehnt. Sie fordern den Erhalt des SEZ.

Umstritten ist vor allem die Denkmaleigenschaft. Das Land lehnt es ab, das SEZ in die Denkmalliste einzutragen. Bürgerinitiativen betonen dagegen den Denkmalcharakter des SEZ.

Die Eigentümerin des Grundstückes, eine Wohnungsbaugesellschaft des Landes, hat nunmehr mit dem Rückbau begonnen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat diesen Rückbau als Baubehörde untersagt. Gleichwohl wird befürchtet, dass die Eigentümerin, die Zerstörung des SEZ vorantreibt.

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden geprüft, ob eine Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ möglich ist.

Zulässigkeit Verbandsklage

Verbandsklagen im Denkmalschutz sind ein oft diskutiertes Thema. In den Landesdenkmalschutzgesetzen ist diese Möglichkeit bisher nicht verankert. Dies schließt solche Klagen gleichwohl nicht aus. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG).

Nach diesem Bundesgesetz können anerkannte Denkmalverbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen oder Eingriffe zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen, auch wenn die direkte Betroffenheit eines Einzelnen, zum Beispiel eines Nachbarn, fehlt.

Eine Prüfung der Voraussetzungen des UmwRG ergibt, dass eine Klage gegen den Abriss des SEZ zulässig ist.

§ 1 UmwRG eröffnet den Anwendungsbereich der Verbandsklage. Nach § 1 Absatz 1 Nr. 5 ist eine Verbandsklage möglich gegen Verwaltungsakte oder öffentliche Verträge durch die (andere als in den Nummern 1 bis 2 b genannte) Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechtes, des Landesrechtes oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden.

Weiter ist in § 1 UmwRG hilfsweise geregelt, dass – allgemein formuliert – der Anwendungsbereich für eine Verbandsklage auch eröffnet ist, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine notwendige Entscheidung zugunsten eines vom Verbandsklagerecht geschützten Rechtsgutes getroffen wurde.

§ 2 des UmwRG regelt, dass nur stattlich anerkannte Vereinigungen, die sich für den Denkmalschutz einsetzen, klagebefugt sind.

Für die Zulässigkeit einer Verbandsklage stellen sich daher in erster Linie folgende Fragen:

Gibt es oder wird es einen Verwaltungsakt geben, der die Zerstörung der SEZ zulässt? Unterlässt die Behörde notwendige Entscheidungen, um das SEZ als Denkmal zu schützen (nachfolgend 1)?

Verstößt die Zerstörung des SEZ gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG (nachfolgend 2)?

Handelt es sich bei dem SEZ um ein Denkmal (nachfolgend 3)?

Gibt es in Berlin anerkannte Umweltverbände, die sich auch für den Denkmalschutz einsetzen (nachfolgend 4)?

Abrissgenehmigung bzw. unterlassenes staatliches Handeln zum Schutz des SEZ

Bisher hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Abriss des SEZ nicht genehmigt. Er hat die Weiterführung der bisher vom Eigentümer beauftragten Rückbaumaßnahmen vollständig untersagt und insoweit einen Baustopp verfügt. Dies erfolgte, weil der Eigentümer einen Abriss bisher offensichtlich nicht beantragt oder angezeigt hat.

Nach der Bauordnung Berlin muss jeder Abriss, der nicht nach § 61 BauO Berlin genehmigungsfrei ist, in einem behördlichen Verfahren geprüft werden. Das SEZ fällt nicht unter die in § 61 BauO Berlin genannten von einem Verfahren freigestellten Maßnahmen. Hieraus ergibt sich eine allgemeine Genehmigungspflicht oder ggf. Anzeigepflicht für den Abriss des SEZ. Auf die Details kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Im Rahmen des Verfahrens sind auch denkmalrechtliche Aspekte zu prüfen. Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude darf nach § 8 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) nicht abgerissen werden. Der Eigentümer hat es zu erhalten. Dieser denkmalrechtliche Grundsatz ist auch in einem Abrissverfahren zu beachten. Der Denkmalschutz wird inzident geprüft.

Hält die Behörde ein Gebäude für nicht denkmalgeschützt, kann sie den Abriss genehmigen oder eine Abrissanzeige ggf. unter Auflagen akzeptieren. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, muss sie den Abriss versagen oder ggf. die notwendigen Verfügungen zum Erhalt Denkmals erlassen (vgl. insbesondere §§ 8 und 11 ff. DSchG Bln).

Für die Zulässigkeit der Verbandsklage nach § 1 UmwRG ist an diese Stelle nur wichtig, ob es einen Verwaltungsakt gibt, durch den umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sein können. Eine Abrissgenehmigung stellt einen solchen Verwaltungsakt dar.

Selbst wenn man – wie es der Berliner Senat wohl gegen die Rechtslage kommuniziert – eine Abrissgenehmigung für entbehrlich hält, führt dies nicht dazu, dass die Verbandsklage unzulässig wird. In diesem Fall greift die versteckte Regelung des § 1 Absatz 1, Satz 2 UmwRG, wonach die Verbandsklage auch Anwendung findet, wenn die Behörde gerade keine Entscheidung zur Beachtung einer umweltbezogenen Rechtsvorschrift, in diesem Fall gerade keine Entscheidung nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin zum Erhalt des SEZ, trifft. Das Unterlassen einer solchen Entscheidung eröffnet ebenfalls den Klageweg.

Der Rechtsweg zur Verbandsklage ist damit unabhängig davon eröffnet, ob der Abriss durch die Baubehörde durch einen Verwaltungsakt legitimiert wird oder aber als genehmigungsfreies Verfahren oder im Zuge einer Bauanzeige „geduldet“ wird.

Umweltbezogene Rechtsvorschriften

Durch den Abriss müssten umweltbezogene Rechtsvorschriften verletzt sein. Vorschriften zugunsten des Denkmalschutzes sind, anders als viele vielleicht vermuten, auch umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG.

Dies macht das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss vom 28.02.2024 deutlich: Der Denkmalschutz ist Teil des Umweltschutzes im Sinne eines weit zu verstehenden Umweltbegriffes. Aus unionsrechtlichen Vorgaben sowie den entsprechend auszulegenden nationalen Vorschriften folgt, dass auch der Schutz des kulturellen Erbes vom Umweltbegriff umfasst ist. Ein Bezug zur natürlichen Umwelt ist nicht erforderlich (vgl. VG Ansbach ZUR 2024, Seite 307).

Diese Rechtsauffassung wendet sich gegen einen überholten engen Umweltbegriff. In den Anmerkungen zum Urteil des VG Ansbach wird überzeugend ausgeführt, dass europarechtlich eine weite Auslegung des Umweltbegriffes erforderlich ist. Ein Denkmal sei auch Teil der von Menschen geschaffenen Umwelt. Weiter wird ausgeführt, dass das Verbandsklagerecht von Denkmalschutzvereinigungen aushöhlt wird, wenn man diese zunächst als Verband zulässt, ihnen aber dann die Klagebefugnis nach § 1 UmwRG versagt (vgl. Anmerkungen zu VG Ansbach, a.a.O. Seite 308).

Vor diesem Hintergrund ist es gut vertretbar ein Denkmal als „gebaute Umwelt“ anzusehen und das Denkmalschutzrecht als umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anzusehen. Die Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ bleibt damit zulässig.

Denkmaleigenschaft des SEZ

Grundsätzliche Überlegungen

Ob es sich bei dem SEZ um ein Denkmal handelt, ist umstritten. Große Teile der veröffentlichten Meinung stehen gegen die Rechtsauffassung des Landesdenkmalamtes. Das Landesdenkmalamt hat in einem Schreiben an Gemeingut in BürgerInnenhand vom 14.06.2024 argumentiert, dass der Zustand des Innenausbaus und der Überlieferungszustand des Hauses eine Eintragung in die Denkmalliste nicht rechtfertigen. Für den Erhalt des SEZ plädiert u. a. eine Gruppe von Wissenschaftlern in einem offenen Brief vom 17.11.2025.

Das Denkmalschutzrecht kennt keine rechtsverbindliche behördliche Feststellung der Anwendung des Denkmalschutzes für ein bestimmtes Gebäude. Wenn die Behörde der Rechtsauffassung ist, dass die Denkmaleigenschaft besteht, fügt sie das Gebäude oder das zu schützende Ensemble der Denkmalliste hinzu. Dies hat allein deklaratorischen Charakter. Wenn die Behörde der Rechtsauffassung ist, Denkmalschutz sei nicht anwendbar, teilt sie dies – wie beim SEZ – vielleicht mit, erlässt hierüber aber keine Entscheidung, keinen Verwaltungsakt. Von daher gibt es derzeit im Ergebnis keine rechtsverbindliche behördliche Entscheidung über die Denkmaleigenschaft des SEZ. Eine solche rechtsverbindliche Entscheidung kann allein in einem gerichtlich überprüfbaren Verfahren gefunden werden, wie die hier diskutierte Verbandsklage eines darstellt.

Ob man diese Prüfung der Denkmaleigenschaft des SEZ im Rahmen der Zulässigkeit einer Verbandsklage oder im Rahmen der Begründetheit vornimmt, kann offenbleiben. Im Folgenden wird die Denkmaleigenschaft des SEZ schon im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung summarisch erörtert (so auch Weiser-Saulin in seinen Anmerkungen zum VG Ansbach, ebenda ab Seite 308).

Das SEZ als Denkmal

Für die Bewertung des SEZ als Denkmal greife ich auf die jetzt angefertigte Kurzexpertise des langjährig im Denkmalrecht erfahrenen Juristen Holger Ahrensdorf zurück, der seine fachlichen Argumente wie folgt zusammenfasst:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Landesdenkmalamt dem SEZ die Denkmaleigenschaft abspricht. Das SEZ ist sowohl Baudenkmal gemäß Paragraph 2 Abs. 2 DenkmSchG Berlin als auch Denkmalbereich (Gesamtanlage) gemäß Paragraph 2 Abs. 3 DenkmSchG Berlin. Die Denkmaleigenschaft ergibt sich sogar aus zwei Erhaltungsgründen, die beide vorliegen: und zwar aus geschichtlichen als auch aus städtebaulichen Gründen.
Das SEZ hat geschichtliche Bedeutung, weil es historische Ereignisse oder Entwicklungen für künftige Generationen anschaulich macht. Der Aussagewert ist hier der hohe Erinnerungs- bzw. Assoziationswert für große Teile der Bevölkerung. Das SEZ war bei seiner Eröffnung 1981 weltweit einzigartig in seiner Größe und Vielseitigkeit für Sport, Erholung und Unterhaltung. Dieser Erinnerungs- und Assoziationswert kann sogar als herausragend bezeichnet werden, weil sich so viele Menschen und Institutionen für die Erhaltung des SEZ einsetzen.
Das SEZ hat aber wegen seiner Größe im Stadtgefüge auch städtebauliche Bedeutung. Eine Anlage hat städtebauliche Bedeutung, wenn sie charakteristische Besonderheit im Stadtbild darstellt und zu dessen Vielseitigkeit beiträgt. Dass dies beim SEZ der Fall ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Augenscheinlich hat das Landesdenkmalamt gar nicht geprüft, ob die Gebäude des SEZ einen Denkmalbereich bilden. Wenn hier eine Gruppe baulicher Anlagen vorliegt, die in einem Funktionszusammenhang stehen, liegt ein solcher Denkmalbereich, auch Ensemble genannt, vor.
Bei den gesamten Ausführungen zur Denkmaleigenschaft aus geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung kommt es nicht darauf an, ob im Innern der Gebäude bauliche Veränderungen stattgefunden haben. Das gleiche gilt für den Denkmalbereich, der hauptsächlich auf das äußere Erscheinungsbild der Gesamtanlage abstellt.
So sind m. E. vom Landesdenkmalamt nicht alle Gesichtspunkte geprüft worden, die die Denkmaleigenschaft begründen.

An dieser Stelle kann und soll die Denkmaleigenschaft nicht vollumfänglich und abschließend diskutiert werden. Hierzu ist weiterer Vortrag nötig. Es soll aber schon jetzt deutlich werden, dass eine Verletzung des Denkmalschutzrechts durch die Berliner Behörden möglich ist und daher der Klageweg auch eröffnet wird.

Anerkannte Verbände

Nach § 2 UmwRG kommen als Kläger nur anerkannte Vereinigungen, die in ihrer Satzung den Denkmalschutz fördern, in Betracht. In Berlin erfüllen zum Beispiel die NaturFreunde Berlin oder auch der BUND diese Voraussetzung.

Die NaturFreunde fördern laut ihrer Satzung Kunst und Kultur (siehe § 3 f der Satzung). Unter den Kulturbegriff fällt auch den Denkmalschutz. Der BUND fördert den Denkmalschutz nach § 2 Absatz 2, Ziffer 7 der Satzung.

Ob noch weitere Verbände als Kläger in Frage kommen, müsste geprüft werden.

Begründetheit Verbandsklage

Die Verbandsklage ist begründet, wenn durch eine ggf. erlassene Abrissgenehmigung ein Denkmal zerstört wird oder die Abrissarbeiten faktisch ohne Genehmigung beginnen. Hierzu wird umfassend ausgeführt, sobald der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Abriss genehmigt oder zu erkennen gibt, dass er den Baustopp aufhebt. Die Begründung orientiert sich an den bereits genannten Argumenten, nach denen das SEZ gegen die Rechtsauffassung des Landes Berlin tatsächlich ein Denkmal ist.

Keine Verbandsklage gegen Bebauungsplan

Das Land hat am 13.12.2018 den Bebauungsplan 2-43 für den Bezirk Friedrichhain erlassen. In diesem Bebauungsplan wurde für das Plangebiet SEZ Wohnbebauung und Gewerbe festgesetzt. Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gebäude des SEZ auch im Hinblick auf abweichende Festsetzungen Bestandsschutz habe. Es müsse aber nicht erhalten werden, weil es – nach Rechtsauffassung des Landes – nicht unter Denkmalschutz stehe.

Eine Verbandsklage gegen diesen Bebauungsplan war seinerzeit nicht möglich. Verbandsklagen gegen Bebauungspläne sind nur möglich, wenn für diese Bebauungspläne eine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, vgl. § 1 Absatz 1 UmwRG in Verbindung mit § 2 Absatz 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, (UVPG).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bebauungsplan 2-43 (SEZ) war seinerzeit nicht erforderlich, weil die Schwellenwerte der Anlage 1 zum UVPG nicht erreicht waren. Vor diesem Hintergrund konnte auch eine Verbandsklage gegen den Bebauungsplan 2-43 nicht eingereicht werden, dies ist erst jetzt im Zusammenhang mit dem Abriss möglich.

Ergebnis

Eine Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ ist möglich. Diese Klage ist voraussichtlich auch begründet, weil es sich bei dem SEZ gegen die Rechtsauffassung des Landes um ein Denkmal handelt.

Damit ist die fehlerhafte Einordnung der Landesdenkmalbehörde Berlin, die dem SEZ die Denkmaleigenschaft abspricht, inzident justiziabel. Rechtsgrundlage hierfür ist – wie ausgeführt – das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Als Kläger kommen zum Beispiel die NaturFreunde Berlin oder der BUND in Betracht.

Benno Reinhardt, Rechtsanwalt

Tags

    • SEZ
    • Denkmalschutz
    • Stadtentwicklung
    • #NaturFreunde
    • NaturFreunde Berlin
    • NaturFreunde
    • GIB
    • Gemeingut in BürgerInnenhand

Verwandte Artikel

  • Friedrichstraße muss autofrei bleiben

    © Uwe Hiksch
    25.11.2022 | Zur aktuellen Debatte zur Umwidmung der Friedrichstraße zur autofreie Straße erklärt das Mitglied im Landesvorstand der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch: Friedrichstraße muss autofrei bleiben NaturFreunde begrüßen die Teilentziehung der Friedrichstraße für den Autoverkehr - Die NaturFreunde Berlin...Weiterlesen
  • Verschwundene in Honduras: Internationale Organisationen fordern Aufklärung

    © Quelle: im-defensoras
    02.11.2022 | Von Andrea Lammers Nach über zwei Jahren fehlt noch immer jede Spur der vier jungen Garífuna-Aktivisten Tegucigalpa. Mehr als 80 Organisationen aus allen Teilen der Welt verlangen in einem Offenen Brief an honduranische Behörden, geeignete Maßnahmen zur Suche nach den vier im Juli 2020 gewaltsam...Weiterlesen
  • Demonstration am 12. November: Umverteilen!

    © Umverteilen jetzt
    11.11.2022 | Die NaturFreunde Berlin unterstützen die Demonstration "Umverteilen!" am 12. November 2022 um 13 Uhr am Alexanderplatz Berlin. Mit einem Block und einem großen Transparent werden sich die NaturFreunde an der Demo beteiligen. Aufruf: Die Miete ist schon lange viel zu teuer. Strom auch. Die...Weiterlesen
  • Straßenbahn-Aktion an der Sonnenallee

    © Uwe Hiksch
    12.12.2025 | Mehr als 20 Aktive trafen sich, um gemeinsam für einen schnellen Bau der Straßenbahn vom S-Bahnhof Schöneweide über die Sonnenallee zum Hermannplatz zu fordern. Die Verlängerung der Straßenbahn vom S-Bahnhof Schöneweide über die Sonnenallee war bereits in der vorletzten Koalitionsvereinbarung...Weiterlesen
  • Anti-Atom-Fahrradtour in Berlin

    © Uwe Hiksch
    30.10.2022 | Zu einer Fahrradtour unter dem Motto „Den Atomausstieg feiern & für Klimagerechtigkeit kämpfen“ hatten „Anti Atom Berlin“ und die NaturFreunde Berlin eingeladen. Anlass für die Fahrraddemo waren die gesetzlich festgelegten Termine für die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland –...Weiterlesen
  • Verkehrswende muss nachhaltig sein

    © Uwe Hiksch
    25.10.2022 | Die NaturFreunde begrüßen die Einführung eines 9-Euro-Tickets für den Nahverkehr als ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig erwarten die NaturFreunde, dass die Bundesregierung endlich eine ökologische Wende zu einer nachhaltigen und ökologischen Verkehrspolitik einleitet. Ein breit...Weiterlesen
  • Die Idee der Gemeinsamen Sicherheit darf nicht aufgegeben werden

    © Uwe Hiksch
    01.11.2022 | Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands: Berlin, 20. Oktober 2022 – Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat sich jüngst zu Fehlern seiner Partei in der Russland-Politik geäußert. Dazu erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands: Die NaturFreunde Deutschlands sind...Weiterlesen
  • Internationalismus konkret: Über Nachhaltigkeit in Kuba

    © Uwe Hiksch
    01.11.2022 | Über Nachhaltigkeit in Kuba Freitag, 21.10.2022 19.00 Uhr NaturFreunde Berlin, Paretzer Str 7, 10713 Berlin oder über Zoom: https://zoom.us/j/526339150 Handy/Festnetztelefon: 069-50 500 951, dann: 526339150# Die 1995 gegründete Umweltstiftung ist nach Antonio Núñez Jiménez benannt, der zeitlebens...Weiterlesen
  • NaturFreunde in BVV Charlottenburg-Wilmersdorf

    © Uwe Hiksch
    14.10.2022 | Die NaturFreunde Berlin haben sich im „Ausschuss für Eingaben und Beschwerden“ an der Diskussion über die Petition gegen die geplante Umgestaltung des Preußenparks beteiligt. Ziel der Petition ist, eine Veränderung der aktuellen Planungen und die Sicherung von Stadtgrün zu erreichen. Nach den...Weiterlesen
  • Berlin 2030 Klimaneutral – Tausende haben bereits unterschrieben

    © Berlin 2030 klimaneutral
    13.10.2022 | Die ersten Wochen der zweiten Sammelphase von „Berlin 2030 Klimaneutral“ sind vorbei und Tausende Unterschriften füllen bereits die Listen. Zusätzlich hängen knapp 5.000 Plakate in ganz Berlin, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen. Die NaturFreunde Berlin sammeln auch fleißig mit. Beim...Weiterlesen
  • Atomdebatte beenden

    © Uwe Hiksch
    13.10.2022 | Es erscheint wie ein schlechter Film: Immer mehr Politiker*innen aus CDU, CSU und FDP melden sich zu Wort und fordern eine Verlängerung der Laufzeit für die Uralt-Atomreaktoren. Die Katastrophe von Fukushima scheint bei dieser Debatte schon vergessen. Am Atomausstieg darf nicht gerüttelt werden!...Weiterlesen
  • A 100 endlich stoppen!

    13.10.2022 | Wer von Klimagerechtigkeit redet, darf die A 100 nicht weiterbauen. Der Bau einer Autobahn mitten durch eine Großstadt ist verkehrspolitischer Irrsinn und zerstört die Möglichkeiten für die Schaffung einer klimagerechten Stadt. Berlin wurde in den letzten 80 Jahren, durch den Ausbau zur...Weiterlesen
  • "Einmischung der USA": Diplomatische Verstimmung um Privatstädte in Honduras

    © Hondurasdelegation, Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0
    24.10.2022 | US-Botschaft unterstützt Privatstädte trotz Verbot durch das Parlament. Betreiber fordern Verhandlungen. Bauarbeiten für ZEDE Prospera in vollem Gang. Von Jutta Blume Tegucigalpa. Mit einem Besuch ihres stellvertretenden Leiters Roy Perrin in der Privatstadt ZEDE Próspera hat die US-Botschaft in...Weiterlesen
  • Demonstration: Keinen Euro für Krieg und Zerstörung! Statt dessen Milliarden für eine soziale, gerechte und ökologische Friedenspolitik!

    © FRIKO Berlin
    13.10.2022 | Samstag, 01.10.2022 - 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Treffpunkt: Vor dem Roten Rathaus, Neptunbrunnen Die NaturFreunde rufen gemeinsam mit der Berliner Friedensbewegung zu einer Friedensdemonstration im Rahmen der „Aktionstage der Friedensbewegung“ auf. Gemeinsam mit vielen wollen wir für eine friedliche...Weiterlesen
  • Demonstration am 03.10.2022 | 13.00 Uhr: „Heizung, Brot & Frieden! Protestieren statt frieren!“

    © Heizung, Brot und Frieden
    13.10.2022 | Presseinformation Das Bündnis „Heizung, Brot und Frieden“ lädt am Montag, 03.10.2022 13.00 Uhr Potsdamer Platz zu einer Demonstration unter dem Motto „Heizung, Brot & Frieden! Protestieren statt frieren!“ ein. Das Bündnis „Heizung, Brot und Frieden“ ist ein breites Bündnis aus linken und...Weiterlesen
  • Aktion vor der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen: „Grüne, sagt Nein zu CETA!“

    © Uwe Hiksch
    30.09.2022 | Presseeinladung Aktion vor der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen: „Grüne, sagt Nein zu CETA!“ Am Montag, Freitag, 26.09.2022 führt das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ eine Aktion vor der Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen durch. Das „Berliner Netzwerk TTIP...Weiterlesen
  • NaturFreunde Berlin gedenken Georg Elser

    © Uwe Hiksch
    20.09.2022 | Anlässlich des Todestages von Georg Elser trafen sich die NaturFreunde Berlin zu einer Gedenkveranstaltung vor dem Denkzeichen für Georg Elser in der Wilhelmstraße. Uwe Hiksch begrüßte die Anwesenden und freute sich, dass trotz des sehr schlechten Wetters über 20 NaturFreund*innen zu der...Weiterlesen
  • Nein zu CETA – Zombie-Vertrag verhindern

    © Uwe Hiksch
    12.12.2025 | Presseeinladung: Mittwoch, 21.09.2022 09.00 Uhr Befestigter Bereich vor dem Deutschen Bundestag (Reichstagswiese) Um den Widersinn dieses Handelsvertrages deutlich zu machen, werden „Zombies“ vor dem Bundestag wandeln und auf den Zombie-Vertrag hinweisen. Am 21. September jährt sich die vorläufige...Weiterlesen
  • Aktion vor Bundesrat: Nein zu CETA!

    © Uwe Hiksch
    12.12.2025 | Erst zwei Tage vor der Bundesratssitzung war klar: Der Bundesrat beschäftigt sich im Rahmen seiner Sitzung mit dem Freihandelsabkommen CETA. Unter Tagesordnungspunkt 33 mit dem Titel „379/22 Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits...Weiterlesen
  • Aktion vor dem Bundesrat: Klima retten! Stoppt CETA im Bundesrat!

    © Uwe Hiksch
    12.12.2025 | Am Freitag, 16.09.2022 tagt der Bundesrat. Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ wird eine Aktion vor dem Bundesrat unter dem Motto „Klima retten! Stoppt CETA im Bundesrat!“ durchführen. Gemeinsam fordern wir die Regierungen der Bundesländer auf, CETA im Bundesrat abzulehnen. Bündnis...Weiterlesen

Seiten

  • « erste Seite
  • ‹ vorherige Seite
  • …
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • …
  • nächste Seite ›
  • letzte Seite »
Mehr auf naturfreunde.de
Naturfreundehäuser
Reiseangebote
Sportausbildungen
Veranstaltungen
  • Mitglied werden
  • Spenden
  • Mitmachen
  • Kontakt aufnehmen
  • Newsletter bestellen
  • NaturFreundehaus Freibergsee
  • NaturFreundehaus Hermsdorf
  • Stellenangebote
  • NaturFreunde Kita
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.naturfreunde.de
  • Flickr
  • YouTube
  • Twitter
  • Facebook
Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unserer Webseite zu analysieren und unseren Service zu verbessern. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung