Jump to navigation

Startseite

NaturFreunde Berlin

Suchformular

  • Über uns
    • Geschichte
    • Landesvorstand
    • Geschäftsstelle
    • Ortsgruppen
    • Arbeitsgruppen
    • NaturFreundehäuser
      • Naturfreundehaus Hermsdorfer Fließtal
        • Zimmer
        • Preise
        • Allgemeine Geschäftsbedingungen
        • Fotos NaturFreundehaus
        • Anreise
      • NaturFreundehaus Freibergsee
        • Zimmer
        • Preise
        • Allgemeine Geschäftsbedingungen
        • Fotos NaturFreundehaus
        • Anreise
        • Speisekarte
        • Impressum NfBB Projekt gGmbH
        • Klassenfahrten
          • Klassenfahren Übernachtungsangebot
            • Klassenfahrten Übernachtung mit Programm
    • NaturFreunde-Kita
    • Mitglied werden
    • Magazin
    • Aus dem Verband
      • Stellenangebote
    • FSJ und FÖJ bei den NaturFreunden
    • Naturfreundejugend
      • Naturfreundejugend SOL Berlin
    • Stellenangebote
  • Natursport
    • Gymnastik
    • Schach für Kinder
    • Jogging/Nordic Walking
      • BewegungsTreff
      • LaufTreff
      • Nordisch Laufen
    • Klettern
    • Muay Thai
    • Radfahren
      • Mobile Fahrradwerkstatt
      • Radtour mit Georg
      • Radtouren mit Otto
    • Schneesport
    • Wassersport
    • Wandern
      • FLINTA* Wanderungen
      • Kinderwagen on tour
      • Natura Trails
      • NaturaTrail - Naturschätzen auf der Spur
      • Wandern mit Senior*innen
      • Wanderungen Adelante
      • Wandern in der Stadt
      • Wanderreisen
    • Yoga
  • Umweltschutz
    • AG Artenschutz
    • AG Bienen
    • Umwelt-Arbeitskreis
    • Dein Kiez, Dein Wohnzimmer
    • Klimafreundliches Zusammenleben
    • Lebensmittelpunkt Kleingarten
    • Nachhaltigkeit in der Großstadt
    • Repair-Cafe
    • StadtNatur mitgestalten
    • Projekt Wohin damit?
    • Urban-Gardening-Projekte der NaturFreunde
      • GleisBeet - Urban Gardening
      • Lettegarten - Urban-Gardening im Lettekiez
      • Moabiter Stadtgarten
  • Themen
    • Antifaschismus
    • Berlin postkolonial
    • Antirassismus
      • AG Geflüchtete
    • Energiepolitik
      • Anti-Atom-Arbeit
      • Anti-Kohle-Arbeit
    • Friedenspolitik
    • Gerechter Welthandel
      • Arbeitsgruppe „Gerechter Welthandel“
    • Internationales/Frieden
      • AK Internationalismus
        • Honduras
        • Kuba
        • Barrow Kunda
    • Klimapolitik
    • Landraub
    • Sportpolitik
    • Stadtentwicklung
      • Recht auf Wohnen
    • Ticketteilen
    • Tourismus
    • Verkehrspolitik
      • Autobahn A 100
      • Radverkehr
      • Straßenbahn
    • Denkmalschutz
  • Aktiv
    • Angebote für Kinder
      • KreativWerkstatt
      • Umweltdetektive grenzenlos
      • Umweltdetektive2.0
    • Angebote für Senior*innen
    • Arbeitskreis Geschichte
    • Frieden, Freiheit, Brot
    • Galerie
    • Kultur
      • Berliner Compagnie
      • Fotoexkursionen
      • Im Rhythmus der Natur
      • Kultur Konkret
      • NaturFreunde-Chor
      • Tour de Musée
      • Tourenscouts grenzenlos
      • LesensWert
    • NaturFreunde bei Demonstrationen
      • 1. Mai-Demo
      • Luxemburg-Liebknecht-Ehrungen
      • Wir haben es satt!
    • Politische Bildung
      • Bildungs- und Kulturreisen
      • DenkMalTouren
        • Stolpersteintouren
          • Alt-Hermsdorf
          • Lettekiez
          • Hermsdorf
          • Gruppe Mannhart
          • Frohnau
          • Hermsdorfer Damm
      • Frieden konkret
      • Friedenspolitische Stadtrundgänge
      • Marx-Lesekreis
      • Internationalismus konkret
      • Reihe Jugend und Politik
      • Stadtspaziergang
      • Politik Konkret
      • Wissenschaft Konkret
    • Parklets
    • Bündnisarbeit
      • Anti-Atom-Koordination/Anti-Kohle-Koordination
      • Aufstehen gegen Rassismus
      • Berlin Immergrün
      • Berliner Energietisch
      • Bündnis Entsiegelt Berlin
      • Bündnis Pro Straßenbahn
      • Bündnis Schule ohne Militär
      • Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!
      • Deutsche Wohnen enteignen
      • Friedenskoordination Berlin (FRIKO)
      • Gedenkort Fontanepromenade 15
      • Keine Autobahnprivatisierung
      • Kohleausstieg Berlin
      • 100 Aktionen Autofrei
    • Zukunftskommission
  • Veranstaltungen
  • Presse

Sie sind hier

  1. Startseite

Das SEZ ist ein Denkmal – Klage wird eingereicht

© Gerd Danigel, ddr-fotograf.de, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=53808057

18.12.2025 | Berlin, den 18.12.2025: Die NaturFreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand kündigten heute an, den Denkmalstatus des Berliner Sport- und Erholungszentrum (SEZ) vor Gericht durchzusetzen. Die Zulässigkeit einer derartigen Klage belegt ein juristisches Positionspapier von Rechtsanwalt Benno Reinhardt, das die Organisationen heute zusammen mit dem Anwalt vorstellten.

Dazu Uwe Hiksch von den NaturFreunden Berlin:

„Wir halten den Abriss des SEZ aus ökologischen, sportpolitischen und sozialen Gründen für falsch. Das SEZ muss wieder zu einem wichtigen Sportstützpunkt für den Breitensport entwickelt werden. Deswegen sind wir auch dem Runden Tisch SEZ beigetreten. Die NaturFreunde werden nicht hinnehmen, dass das SEZ einfach abgerissen wird. Das SEZ ist ein herausragendes Beispiel für eine denkmalgeschütztes Ensemble und muss erhalten werden. In den nächsten Tagen werden wir eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, um das SEZ zu erhalten. Aber auch beim Umwelt- und Artenschutz müssen sich die Wohnungsbaugesellschaft WBM und das Land Berlin an die Gesetze halten.“

Rechtsanwalt Benno Reinhardt führt aus:

„Eine solche Klage zum Denkmalschutz ist zulässig. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) können Verbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen. Durch einen Abriss würden umweltbezogene Gesetze verletzt. Gesetze zugunsten des Denkmalschutzes sind, anders als viele vielleicht vermuten, auch umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG.“

Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand:

„Seit zwei Jahren weisen wir daraufhin, dass auch der Denkmalschutz einen Abriss des SEZ verbietet. Senat und Landesdenkmalamt haben sich taub gestellt für alle Hinweise. In der Fachwelt ist man sich hingegen einig, dass das SEZ ein schutzwürdiges Denkmal ist. Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht.“

Gemeingut setzt sich gegen den Abriss des SEZ ein. Dazu werden Aktionen und Veranstaltungen organisiert sowie Infomaterialien erstellt. In zwei Petitionen werden Unterschriften gesammelt, eine davon explizit zum Denkmalschutz:

https://www.gemeingut.org/petition-sez-denkmalschutz/,

https://www.gemeingut.org/petition-rettet-das-sez/

Für Rückfragen:

Carl Waßmuth, carl.wassmuth@gemeingut.org

Uwe Hiksch: NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de

*******************************

Rechtsanwalt Benno Reinhardt, Rebenstr. 5, 26121 Oldenburg

Positionspapier zur Verbandsklage gegen die Zerstörung des SEZ Berlin

Fragestellung

Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) wurde Anfang der 1980er Jahre in Friedrichshain eröffnet. Es wird derzeit nicht mehr betrieben. Die weitere Nutzung ist umstritten. Das Land Berlin (Land) möchte dort Wohnungen bauen und umfassend Gewerbe zulassen. Dies wird von anderen Teilen der Stadtgesellschaft abgelehnt. Sie fordern den Erhalt des SEZ.

Umstritten ist vor allem die Denkmaleigenschaft. Das Land lehnt es ab, das SEZ in die Denkmalliste einzutragen. Bürgerinitiativen betonen dagegen den Denkmalcharakter des SEZ.

Die Eigentümerin des Grundstückes, eine Wohnungsbaugesellschaft des Landes, hat nunmehr mit dem Rückbau begonnen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat diesen Rückbau als Baubehörde untersagt. Gleichwohl wird befürchtet, dass die Eigentümerin, die Zerstörung des SEZ vorantreibt.

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden geprüft, ob eine Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ möglich ist.

Zulässigkeit Verbandsklage

Verbandsklagen im Denkmalschutz sind ein oft diskutiertes Thema. In den Landesdenkmalschutzgesetzen ist diese Möglichkeit bisher nicht verankert. Dies schließt solche Klagen gleichwohl nicht aus. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG).

Nach diesem Bundesgesetz können anerkannte Denkmalverbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen oder Eingriffe zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen, auch wenn die direkte Betroffenheit eines Einzelnen, zum Beispiel eines Nachbarn, fehlt.

Eine Prüfung der Voraussetzungen des UmwRG ergibt, dass eine Klage gegen den Abriss des SEZ zulässig ist.

§ 1 UmwRG eröffnet den Anwendungsbereich der Verbandsklage. Nach § 1 Absatz 1 Nr. 5 ist eine Verbandsklage möglich gegen Verwaltungsakte oder öffentliche Verträge durch die (andere als in den Nummern 1 bis 2 b genannte) Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechtes, des Landesrechtes oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden.

Weiter ist in § 1 UmwRG hilfsweise geregelt, dass – allgemein formuliert – der Anwendungsbereich für eine Verbandsklage auch eröffnet ist, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine notwendige Entscheidung zugunsten eines vom Verbandsklagerecht geschützten Rechtsgutes getroffen wurde.

§ 2 des UmwRG regelt, dass nur stattlich anerkannte Vereinigungen, die sich für den Denkmalschutz einsetzen, klagebefugt sind.

Für die Zulässigkeit einer Verbandsklage stellen sich daher in erster Linie folgende Fragen:

Gibt es oder wird es einen Verwaltungsakt geben, der die Zerstörung der SEZ zulässt? Unterlässt die Behörde notwendige Entscheidungen, um das SEZ als Denkmal zu schützen (nachfolgend 1)?

Verstößt die Zerstörung des SEZ gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG (nachfolgend 2)?

Handelt es sich bei dem SEZ um ein Denkmal (nachfolgend 3)?

Gibt es in Berlin anerkannte Umweltverbände, die sich auch für den Denkmalschutz einsetzen (nachfolgend 4)?

Abrissgenehmigung bzw. unterlassenes staatliches Handeln zum Schutz des SEZ

Bisher hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Abriss des SEZ nicht genehmigt. Er hat die Weiterführung der bisher vom Eigentümer beauftragten Rückbaumaßnahmen vollständig untersagt und insoweit einen Baustopp verfügt. Dies erfolgte, weil der Eigentümer einen Abriss bisher offensichtlich nicht beantragt oder angezeigt hat.

Nach der Bauordnung Berlin muss jeder Abriss, der nicht nach § 61 BauO Berlin genehmigungsfrei ist, in einem behördlichen Verfahren geprüft werden. Das SEZ fällt nicht unter die in § 61 BauO Berlin genannten von einem Verfahren freigestellten Maßnahmen. Hieraus ergibt sich eine allgemeine Genehmigungspflicht oder ggf. Anzeigepflicht für den Abriss des SEZ. Auf die Details kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Im Rahmen des Verfahrens sind auch denkmalrechtliche Aspekte zu prüfen. Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude darf nach § 8 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) nicht abgerissen werden. Der Eigentümer hat es zu erhalten. Dieser denkmalrechtliche Grundsatz ist auch in einem Abrissverfahren zu beachten. Der Denkmalschutz wird inzident geprüft.

Hält die Behörde ein Gebäude für nicht denkmalgeschützt, kann sie den Abriss genehmigen oder eine Abrissanzeige ggf. unter Auflagen akzeptieren. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, muss sie den Abriss versagen oder ggf. die notwendigen Verfügungen zum Erhalt Denkmals erlassen (vgl. insbesondere §§ 8 und 11 ff. DSchG Bln).

Für die Zulässigkeit der Verbandsklage nach § 1 UmwRG ist an diese Stelle nur wichtig, ob es einen Verwaltungsakt gibt, durch den umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sein können. Eine Abrissgenehmigung stellt einen solchen Verwaltungsakt dar.

Selbst wenn man – wie es der Berliner Senat wohl gegen die Rechtslage kommuniziert – eine Abrissgenehmigung für entbehrlich hält, führt dies nicht dazu, dass die Verbandsklage unzulässig wird. In diesem Fall greift die versteckte Regelung des § 1 Absatz 1, Satz 2 UmwRG, wonach die Verbandsklage auch Anwendung findet, wenn die Behörde gerade keine Entscheidung zur Beachtung einer umweltbezogenen Rechtsvorschrift, in diesem Fall gerade keine Entscheidung nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin zum Erhalt des SEZ, trifft. Das Unterlassen einer solchen Entscheidung eröffnet ebenfalls den Klageweg.

Der Rechtsweg zur Verbandsklage ist damit unabhängig davon eröffnet, ob der Abriss durch die Baubehörde durch einen Verwaltungsakt legitimiert wird oder aber als genehmigungsfreies Verfahren oder im Zuge einer Bauanzeige „geduldet“ wird.

Umweltbezogene Rechtsvorschriften

Durch den Abriss müssten umweltbezogene Rechtsvorschriften verletzt sein. Vorschriften zugunsten des Denkmalschutzes sind, anders als viele vielleicht vermuten, auch umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG.

Dies macht das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss vom 28.02.2024 deutlich: Der Denkmalschutz ist Teil des Umweltschutzes im Sinne eines weit zu verstehenden Umweltbegriffes. Aus unionsrechtlichen Vorgaben sowie den entsprechend auszulegenden nationalen Vorschriften folgt, dass auch der Schutz des kulturellen Erbes vom Umweltbegriff umfasst ist. Ein Bezug zur natürlichen Umwelt ist nicht erforderlich (vgl. VG Ansbach ZUR 2024, Seite 307).

Diese Rechtsauffassung wendet sich gegen einen überholten engen Umweltbegriff. In den Anmerkungen zum Urteil des VG Ansbach wird überzeugend ausgeführt, dass europarechtlich eine weite Auslegung des Umweltbegriffes erforderlich ist. Ein Denkmal sei auch Teil der von Menschen geschaffenen Umwelt. Weiter wird ausgeführt, dass das Verbandsklagerecht von Denkmalschutzvereinigungen aushöhlt wird, wenn man diese zunächst als Verband zulässt, ihnen aber dann die Klagebefugnis nach § 1 UmwRG versagt (vgl. Anmerkungen zu VG Ansbach, a.a.O. Seite 308).

Vor diesem Hintergrund ist es gut vertretbar ein Denkmal als „gebaute Umwelt“ anzusehen und das Denkmalschutzrecht als umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anzusehen. Die Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ bleibt damit zulässig.

Denkmaleigenschaft des SEZ

Grundsätzliche Überlegungen

Ob es sich bei dem SEZ um ein Denkmal handelt, ist umstritten. Große Teile der veröffentlichten Meinung stehen gegen die Rechtsauffassung des Landesdenkmalamtes. Das Landesdenkmalamt hat in einem Schreiben an Gemeingut in BürgerInnenhand vom 14.06.2024 argumentiert, dass der Zustand des Innenausbaus und der Überlieferungszustand des Hauses eine Eintragung in die Denkmalliste nicht rechtfertigen. Für den Erhalt des SEZ plädiert u. a. eine Gruppe von Wissenschaftlern in einem offenen Brief vom 17.11.2025.

Das Denkmalschutzrecht kennt keine rechtsverbindliche behördliche Feststellung der Anwendung des Denkmalschutzes für ein bestimmtes Gebäude. Wenn die Behörde der Rechtsauffassung ist, dass die Denkmaleigenschaft besteht, fügt sie das Gebäude oder das zu schützende Ensemble der Denkmalliste hinzu. Dies hat allein deklaratorischen Charakter. Wenn die Behörde der Rechtsauffassung ist, Denkmalschutz sei nicht anwendbar, teilt sie dies – wie beim SEZ – vielleicht mit, erlässt hierüber aber keine Entscheidung, keinen Verwaltungsakt. Von daher gibt es derzeit im Ergebnis keine rechtsverbindliche behördliche Entscheidung über die Denkmaleigenschaft des SEZ. Eine solche rechtsverbindliche Entscheidung kann allein in einem gerichtlich überprüfbaren Verfahren gefunden werden, wie die hier diskutierte Verbandsklage eines darstellt.

Ob man diese Prüfung der Denkmaleigenschaft des SEZ im Rahmen der Zulässigkeit einer Verbandsklage oder im Rahmen der Begründetheit vornimmt, kann offenbleiben. Im Folgenden wird die Denkmaleigenschaft des SEZ schon im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung summarisch erörtert (so auch Weiser-Saulin in seinen Anmerkungen zum VG Ansbach, ebenda ab Seite 308).

Das SEZ als Denkmal

Für die Bewertung des SEZ als Denkmal greife ich auf die jetzt angefertigte Kurzexpertise des langjährig im Denkmalrecht erfahrenen Juristen Holger Ahrensdorf zurück, der seine fachlichen Argumente wie folgt zusammenfasst:

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Landesdenkmalamt dem SEZ die Denkmaleigenschaft abspricht. Das SEZ ist sowohl Baudenkmal gemäß Paragraph 2 Abs. 2 DenkmSchG Berlin als auch Denkmalbereich (Gesamtanlage) gemäß Paragraph 2 Abs. 3 DenkmSchG Berlin. Die Denkmaleigenschaft ergibt sich sogar aus zwei Erhaltungsgründen, die beide vorliegen: und zwar aus geschichtlichen als auch aus städtebaulichen Gründen.
Das SEZ hat geschichtliche Bedeutung, weil es historische Ereignisse oder Entwicklungen für künftige Generationen anschaulich macht. Der Aussagewert ist hier der hohe Erinnerungs- bzw. Assoziationswert für große Teile der Bevölkerung. Das SEZ war bei seiner Eröffnung 1981 weltweit einzigartig in seiner Größe und Vielseitigkeit für Sport, Erholung und Unterhaltung. Dieser Erinnerungs- und Assoziationswert kann sogar als herausragend bezeichnet werden, weil sich so viele Menschen und Institutionen für die Erhaltung des SEZ einsetzen.
Das SEZ hat aber wegen seiner Größe im Stadtgefüge auch städtebauliche Bedeutung. Eine Anlage hat städtebauliche Bedeutung, wenn sie charakteristische Besonderheit im Stadtbild darstellt und zu dessen Vielseitigkeit beiträgt. Dass dies beim SEZ der Fall ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Augenscheinlich hat das Landesdenkmalamt gar nicht geprüft, ob die Gebäude des SEZ einen Denkmalbereich bilden. Wenn hier eine Gruppe baulicher Anlagen vorliegt, die in einem Funktionszusammenhang stehen, liegt ein solcher Denkmalbereich, auch Ensemble genannt, vor.
Bei den gesamten Ausführungen zur Denkmaleigenschaft aus geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung kommt es nicht darauf an, ob im Innern der Gebäude bauliche Veränderungen stattgefunden haben. Das gleiche gilt für den Denkmalbereich, der hauptsächlich auf das äußere Erscheinungsbild der Gesamtanlage abstellt.
So sind m. E. vom Landesdenkmalamt nicht alle Gesichtspunkte geprüft worden, die die Denkmaleigenschaft begründen.

An dieser Stelle kann und soll die Denkmaleigenschaft nicht vollumfänglich und abschließend diskutiert werden. Hierzu ist weiterer Vortrag nötig. Es soll aber schon jetzt deutlich werden, dass eine Verletzung des Denkmalschutzrechts durch die Berliner Behörden möglich ist und daher der Klageweg auch eröffnet wird.

Anerkannte Verbände

Nach § 2 UmwRG kommen als Kläger nur anerkannte Vereinigungen, die in ihrer Satzung den Denkmalschutz fördern, in Betracht. In Berlin erfüllen zum Beispiel die NaturFreunde Berlin oder auch der BUND diese Voraussetzung.

Die NaturFreunde fördern laut ihrer Satzung Kunst und Kultur (siehe § 3 f der Satzung). Unter den Kulturbegriff fällt auch den Denkmalschutz. Der BUND fördert den Denkmalschutz nach § 2 Absatz 2, Ziffer 7 der Satzung.

Ob noch weitere Verbände als Kläger in Frage kommen, müsste geprüft werden.

Begründetheit Verbandsklage

Die Verbandsklage ist begründet, wenn durch eine ggf. erlassene Abrissgenehmigung ein Denkmal zerstört wird oder die Abrissarbeiten faktisch ohne Genehmigung beginnen. Hierzu wird umfassend ausgeführt, sobald der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Abriss genehmigt oder zu erkennen gibt, dass er den Baustopp aufhebt. Die Begründung orientiert sich an den bereits genannten Argumenten, nach denen das SEZ gegen die Rechtsauffassung des Landes Berlin tatsächlich ein Denkmal ist.

Keine Verbandsklage gegen Bebauungsplan

Das Land hat am 13.12.2018 den Bebauungsplan 2-43 für den Bezirk Friedrichhain erlassen. In diesem Bebauungsplan wurde für das Plangebiet SEZ Wohnbebauung und Gewerbe festgesetzt. Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Gebäude des SEZ auch im Hinblick auf abweichende Festsetzungen Bestandsschutz habe. Es müsse aber nicht erhalten werden, weil es – nach Rechtsauffassung des Landes – nicht unter Denkmalschutz stehe.

Eine Verbandsklage gegen diesen Bebauungsplan war seinerzeit nicht möglich. Verbandsklagen gegen Bebauungspläne sind nur möglich, wenn für diese Bebauungspläne eine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, vgl. § 1 Absatz 1 UmwRG in Verbindung mit § 2 Absatz 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, (UVPG).

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bebauungsplan 2-43 (SEZ) war seinerzeit nicht erforderlich, weil die Schwellenwerte der Anlage 1 zum UVPG nicht erreicht waren. Vor diesem Hintergrund konnte auch eine Verbandsklage gegen den Bebauungsplan 2-43 nicht eingereicht werden, dies ist erst jetzt im Zusammenhang mit dem Abriss möglich.

Ergebnis

Eine Verbandsklage gegen den Abriss des SEZ ist möglich. Diese Klage ist voraussichtlich auch begründet, weil es sich bei dem SEZ gegen die Rechtsauffassung des Landes um ein Denkmal handelt.

Damit ist die fehlerhafte Einordnung der Landesdenkmalbehörde Berlin, die dem SEZ die Denkmaleigenschaft abspricht, inzident justiziabel. Rechtsgrundlage hierfür ist – wie ausgeführt – das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Als Kläger kommen zum Beispiel die NaturFreunde Berlin oder der BUND in Betracht.

Benno Reinhardt, Rechtsanwalt

Tags

    • SEZ
    • Denkmalschutz
    • Stadtentwicklung
    • #NaturFreunde
    • NaturFreunde Berlin
    • NaturFreunde
    • GIB
    • Gemeingut in BürgerInnenhand

Verwandte Artikel

  • NaturFreunde gedenken Rukeli Trollmann

    © Uwe Hiksch
    11.10.2023 | Anlässlich des 90. Jahrestags der Deutschen Meisterschaft trafen sich NaturFreund*innen und Mitglieder der VVN-BdA zu einer Gedenkveranstaltung vor der Gedenkstele für Rukeli Trollmann. Johann Trollmann gewann den Boxkampf im Halbschwergewicht. Die Nazis verlangten jedoch vom Ringrichter, dass ihm...Weiterlesen
  • Die Klimakatastrophe - Antworten auf kubanisch

    © pixabay
    02.10.2023 | Gemeinsam mit „EcoMujer – Frauen und Umwelt“ und der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba laden die NaturFreunde Berlin zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Dr. C Leydis Iglesias Triana, Dozentin für Geographie an der Universität in Pinar del Rio, ein. Kuba wurde im November...Weiterlesen
  • Keine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

    © Uwe Hiksch
    02.10.2023 | Die Bundesregierung diskutiert, ob sie die Genehmigung für weitere Exporte von Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate erteilen soll. Diskutiert wird die Ausfuhr von 48 Eurofightern sowie sechs Transportflugzeugen A400M. Die NaturFreunde lehnen die Lieferung von...Weiterlesen
  • Lieder der europäischen Friedensbewegung

    © Uwe Hiksch
    02.10.2023 | Zu einem Kulturabend mit Isabel Neuenfeldt luden die NaturFreunde Berlin in das Umweltzentrum Nirgendwo im Wriezener Park ein. Isabel Neuenfeldt spielte Lieder der europäischen Friedensbewegung. In einer monatelangen Recherche bei Kolleg*innen aus den verschiedenen Ländern erschloss sich die...Weiterlesen
  • Stammtischkämpfer*innen-Seminare erfolgreich

    01.01.2024 | In diesem Jahr haben die NaturFreunde bereits zwei Stammtischkämpfer*innen-Seminare durchgeführt, die von Demokratie Leben gefördert werden. An den Seminaren haben mehr als 25 Interessierte teilgenommen. Die Stammtischkämpfer*innen-Seminare sind Workshops gegen rechte und diskriminierende Parolen...Weiterlesen
  • Freihandelsabkommen EU-Mercosur stoppen

    © Uwe Hiksch
    02.10.2023 | Zu einer Protestkundgebung vor dem Bundeswirtschaftsministerium trafen sich Aktive des bundesweiten Netzwerks Gerechter Welthandel, um für eine Beendigung der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten zu demonstrieren. Die EU-Kommission...Weiterlesen
  • AG Straßenbahn der NaturFreunde begrüßt neue Straßenbahn in Moabit

    © Uwe Hiksch
    02.10.2023 | Auf diesen Tag hatten sich die Aktiven der AG Straßenbahn der NaturFreunde gefreut. Die Verlängerung der M10 vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße wurde feierlich eingeweiht und in Betrieb genommen. Die Strecke wird von den Straßenbahnbefürworter*innen seit vielen Jahrzehnten als wichtige...Weiterlesen
  • Aktionstage „Stoppt das Töten in der Ukraine“

    © Stoppt das Töten
    25.09.2023 | Die NaturFreunde Berlin rufen gemeinsam mit dem Bundesverband anlässlich des UN-Weltfriedenstag vom 18. bis zum 24. September 2023 zu gewaltfreien und vielfältigen Protesten gegen den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, für das Durchbrechen der Gewaltspirale, für einen Waffenstillstand und...Weiterlesen
  • NaturFreunde beim globalen Klimastreik

    © NaturFreunde Berlin
    25.09.2023 | Am 15.09.2023 findet der Globale Klimastreike von Fridays for Future statt. Seit 2018 gehen wir NaturFreunde gemeinsam mit vielen Aktiven auf die Straße um für Klimagerechtigkeit und den Kampf gegen die Klimakrise zu demonstrieren. Denn die Klimakrise ist eine existenzielle Bedrohung und wir...Weiterlesen
  • Aktion Aufschrei: Allgemeingenehmigungen für Rüstungsexporte zurückziehen!

    © Uwe Hiksch
    10.09.2023 | Mitteilung für die Medien 21.8. 2023 Effizienz auf Kosten von Transparenz und Kontrolle. Die Verfahren für die Exportkontrolle von sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern sollen effizienter gestaltet werden. Das teilte das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem ihr untergeordneten...Weiterlesen
  • NaturFreunde Termine im September

    © Uwe Hiksch
    02.10.2023 | Die Veranstaltungen finden in Zusammenarbeit mit der Hellen Panke - Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin (*) statt. Diese Veranstaltungen werden von der Landeszentrale für Politische Bildung (**) oder von Demokratie Leben (***) gefördert. 31.08.2023 | 15.30 Uhr Tour de Musée: Ausgeblendet. Der Umgang mit...Weiterlesen
  • Termine der Reihe: Frieden konkret - September bis November

    © Uwe Hiksch
    11.10.2023 | In der Reihe „Frieden konkret“ wollen die NaturFreunde Berlin und die NaturFreunde Hamburg regelmäßig friedenspolitische Themen behandeln und gemeinsam mit Aktiven aus der Friedensbewegung und Interessenten diskutieren. Die Reihe „Frieden konkret“ ist Teil der Bildungsarbeit der NaturFreunde gegen...Weiterlesen
  • Climate & Boat startete auf der Spree

    © Climate and Boat
    10.09.2023 | Unter dem Motto „Volle Kraft voraus: Grüne Energie für Alle!“ fand die diesjährige „Climate & Boat“ statt. Mit mehr als 30 Booten und Flößen ging es von der East Side Gallery auf der Spree zum Heizkraftwerk Mitte. Die NaturFreunde Berlin haben die Demonstration wieder tatkräftig unterstützt und...Weiterlesen
  • Energiewende machen statt verwalten - Berliner Energietisch demonstriert vor Abgeordnetenhaus

    © Uwe Hiksch
    08.09.2023 | Berliner Energietisch c/o Bürgerbegehren Klimaschutz, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin info@berliner-energietisch.net , mobil: 0172-3827941 Medienkontakt: Uwe Hiksch: 0176-62015902 Pressemitteilung Heute haben Aktive des Berliner Energietisches und der NaturFreunde Berlin, unterstützt von...Weiterlesen
  • Jugend und Politik: Friedensgespäche mit Ralf Stegner

    © NaturFreunde Berlin
    08.09.2023 | In Folge des Krieges in der Ukraine wurde die Friedensfrage wieder intensiv und teilweise äußerst unversöhnlich diskutiert. Die Politik hatte im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie fast undenkbare finanzielle Mittel für die Aufrüstung zur Verfügung gestellt. Wir wollen mit Ralph Stegner über die...Weiterlesen
  • Aktion vor Abgeordnetenhaus: Energie- und Wärmewende durchsetzen

    © Uwe Hiksch
    08.09.2023 | Berliner Energietisch c/o Bürgerbegehren Klimaschutz, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin info@berliner-energietisch.net , mobil: 0172-3827941 Medienkontakt: Uwe Hiksch: 0176-62015902 Einladung zum Presse- und Medientermin Donnerstag, 07.09.2023 Zeit: 8.45 Uhr Ort: vor dem Berliner Abgeordnetenhaus...Weiterlesen
  • Aufruf zu den Aktionen am Antikriegstag 2023

    © Uwe Hiksch
    08.09.2023 | Liebe NaturFreund*innen, der Antikriegstag steht wieder direkt vor der Tür. Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Veranstaltungen, zu denen die NaturFreunde aufrufen. Am 1. September findet die traditionelle Veranstaltung der FRIKO Berlin zum Antikriegstag/Weltfriedenstag, um 18.00 Uhr an...Weiterlesen
  • Klima-Entscheid holt die Mehrheit – Scheitert allerdings am Quorum

    © Uwe Hiksch
    30.08.2023 | Beim Volksentscheid “Berlin 2030 klimaneutral”, den die NaturFreunde Berlin aktiv unterstützten, haben sich 51 Prozent für eine Änderung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes ausgesprochen. Dennoch scheitert der Volksentscheid am Quorum. “In den letzten Monaten war der Klimaschutz Stadtgespräch...Weiterlesen
  • Bau der TVO verhindern

    © Uwe Hiksch
    30.08.2023 | Als die Planungen für die Tangentialverbindung Ost (TVO) vor zehn Jahren begannen, gingen die Planer*innen von 80 Millionen Euro Kosten aus. 2021 war dann von 271 Millionen Euro Kosten die Rede. Jetzt wird die 6,4 Kilometer lange Straße, die quer durch die Wuhlheide gebaut werden soll, erneut...Weiterlesen
  • NaturFreunde begrüßen Wahl von Bernardo Arévalo zum neuen Präsidenten Guatemalas

    © OpenClipart-Vectors auf Pixabay
    10.09.2023 | Die NaturFreunde Berlin begrüßen die Wahl von Bernardo Arévalo zum neuen Präsidenten in Guatemala. Mit der Wahl wurde für die Menschen in Guatemala die Chance für eine soziale und ökologische Entwicklung eröffnet. Die Wahl ist eine der wichtigsten Wahlen in der Geschichte des Landes. Mit seinem...Weiterlesen

Seiten

  • « erste Seite
  • ‹ vorherige Seite
  • …
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • …
  • nächste Seite ›
  • letzte Seite »
Mehr auf naturfreunde.de
Naturfreundehäuser
Reiseangebote
Sportausbildungen
Veranstaltungen
  • Mitglied werden
  • Spenden
  • Mitmachen
  • Kontakt aufnehmen
  • Newsletter bestellen
  • NaturFreundehaus Freibergsee
  • NaturFreundehaus Hermsdorf
  • Stellenangebote
  • NaturFreunde Kita
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.naturfreunde.de
  • Flickr
  • YouTube
  • Twitter
  • Facebook
Wir setzen Cookies ein, um die Nutzung unserer Webseite zu analysieren und unseren Service zu verbessern. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung