19.08.2021 | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz hat weitreichende Bedeutung für den Klimaschutz und seine Verfechter*innen. Nachdem vor allem viele noch junge Beschwerdeführende, zum Beispiel Luisa Neubauer, stellvertretend für mehrere Umweltverbände und die Klimaschutzbewegung im Allgemeinen Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten, befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Maßnahmen im „Klimaschutzgesetz“ der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung mit Verweis auf das Staatsziel des Umweltschutzes, das im Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Außerdem würden junge Menschen in ihren Freiheitsrechten beschränkt, wenn die Bundesregierung für die Zeit nach 2030 keine ausreichenden Regeln zur Verminderung von Treibhausgasen festlege, argumentiert das Bundesverfassungsgericht. Bis zum Ende des Jahres 2022 haben die Gesetzgebenden nun Zeit, um die Klimaschutz-Regelungen nachzubessern. Innerhalb weniger Wochen hat nun die Bundesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Dabei verweigert sie einen Großteil der Forderungen, die von den Umweltverbänden vorgelegt wurden und versucht lediglich die Hauptforderungen des Verfassungsgerichtes umzusetzen. In den nächsten Monaten werden die NaturFreunde dazu beitragen, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen und für einen konsequenten Klimaschutz eintreten. Die NaturFreunde erwarten von den demokratischen Parteien, dass nun endlich neue und effektivere Maßnahmen zum Kampf gegen die Klimakrise von Seiten der Regierung an den Tag gelegt werden.
Mit diesem Urteil wurde die Verpflichtung der Bundesregierung zum proaktiven Handeln für den Klimaschutz unterstrichen, was die NaturFreunde Berlin ausdrücklich als richtig und wichtig anerkennen. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Wirtschaften mit kapitalistischer Produktionsweise nie nachhaltig möglich sein wird und es für adäquaten Klimaschutz einen Systemwechsel braucht.
Jella Ohnesorge
aus: WanderfreundIN 02-2021