25.11.2022 | Zur aktuellen Debatte zur Umwidmung der Friedrichstraße zur autofreie Straße erklärt das Mitglied im Landesvorstand der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:
Friedrichstraße muss autofrei bleiben
NaturFreunde begrüßen die Teilentziehung der Friedrichstraße für den Autoverkehr -
Die NaturFreunde Berlin unterstützen die Forderungen des Bezirks Mitte, die Friedrichsstraße dauerhaft autofrei als Fußgänger*innenzone zu gestalten. Bereits im April 2021 hatten die NaturFreunde Berlin ein umfangreiches Konzept für die Gestaltung der Friedrichstraße als reine Fußgänger*innenzone vorgelegt und die bisherige Lösung mit den Fahrradweg in der Mitte der Straße als „nicht vollständig gelungen“ bezeichnet (siehe: https://www.naturfreunde-berlin.de/naturfreunde-berlin-fordern-autofreie...). Die Friedrichstraße ist auf Grund ihrer Relevanz für die Fußgänger*innen und als touristisches Zentrum nicht als Fahrradschnellweg geeignet. Ziel muss sein, die Friedrichstraße vollständig zur Flaniermeile für Fußgänger*innen umzubauen.
Die NaturFreunde schlugen bereits 2021 vor, die Glinkastraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Ab Checkpoint Charlie soll die Mauerstraße, Glinkastraße, Neustädtische Kirchstraße und das Reichstagsufer bis zur Friedrichstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden und der Fahrradverkehr auf dieser Verbindung schnell und sicher ermöglicht werden. Auf der gesamten Länge der Straße soll der Fahrradverkehr an den Kreuzungen Vorfahrt vor kreuzenden motorisierten Individualverkehr erhalten und so zusätzliche Sicherheit und Bewegungsqualität für die Fahrradfahrenden schaffen.
Die NaturFreunde Berlin schlagen weiter vor, bei der geplanten Umwidmung der Friedrichstraße, direkt eine Verlängerung der autofreien Friedrichstraße von der Französischen Straße bis zum Bahnhof Friedrichstraße vorzunehmen, um eine durchgehende Verbindung zwischen dem Umsteigebahnhof Friedrichstraße und der Fußgänger*innenzone zu schaffen.
NaturFreunde fordern Senat auf, Beschwerde gegen den Beschluss vor Oberverwaltungsgericht einzureichen
NaturFreunde hoffen, dass der Senat Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegt, das die umstrittene Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr für rechtswidrig erklärt hatte. Der Senat muss gegen dieses Urteil vorgehen, da es die kommunale Selbstverwaltung, die im Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz verankert ist, fundamental infrage stellt. Im Artikel 28 Absatz 2 ist eindeutig geregelt: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Städtebauliche Entscheidungen für die Umgestaltung einer Stadt fallen eindeutig unter dieses grundgesetzlich verbriefte Rechte der Gemeinden.
Urteil des Verwaltungsgericht nicht nachvollziehbar
Das Urteil des Verwaltungsgericht ist nicht nachvollziehbar und darf juristisch keinen Bestand haben. Wenn das Verwaltungsgericht urteilt, dass die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten“ dürften, ist das eine völlig inakzeptabler Eingriff in die Gestaltungsaufgaben kommunaler Entscheidungshoheit. Wenn das Gericht weiter ausführt, dass ein Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung „eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs“ voraussetze, ist das nicht akzeptabel. Indirekt sagt das Gericht, dass Kommunen solche verkehrsregelnden Anordnungen nur noch erlassen dürfen, wenn bereits Unfälle auf Straßen passiert seien.
Es liegt aber in den kommunalen Entscheidungshoheit, die Gestaltung von Städten aus städtebaulichen Gründen vorzunehmen. Das Urteil des Verwaltungsgericht würde die autogerechte Stadt zementieren, die in den 1950er Jahren begonnen wurde und ebenfalls aus falschen städtebaulichen Gründen durchgesetzt wurde. Berlin wird von einem Netz riesiger Autostraßen durchzogen, die im Geist der autogerechten Stadt des 20. Jahrhunderts geplant wurden. Keine diese Straßen hatte wirkliche verkehrspolitische Notwendigkeiten, sondern wurde aus städtebaulichen Gründen für die Schaffung einer „Stadt der Autos“ vorgenommen. Diese fatalen Planungen müssen heute korrigiert werden. Die Menschen haben ein Recht auf Stadt – die eine Verdrängung des motorisierten Individualverkehrs aus urbanen Großräumen notwendig macht. Richter*innen die hier einseitig für die Interessen des Autos urteilen, müssen durch die nächste gerichtliche Instanz korrigiert werden.
Für Rückfragen:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902