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  1. Startseite

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Untersagungsverfügung des Bezirksamts Pankow

© Uwe Hiksch

10.02.2026 | Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 10. Februar 2026: Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau ist erneut mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert, mit dem sie die Freigabe für die Fällung von Bäumen und die Rodung von Sträuchern für ihr geplantes Bauprojekt an der Pankower Ossietzkystraße nahe dem Schlosspark Schönhausen erzwingen wollte.

Die Gesobau hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Da jedoch die Fällsaison in weniger als drei Wochen endet, ist es nach Begründung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen, die Rodungen vor Beginn der Vegetationsperiode rechtskonform zu beginnen.

Zum Verfahren

Zuletzt hatte die Gesobau die Rechtsposition vertreten, für den Bau keine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu benötigen. Mit Bescheiden vom 15. und 28. Januar 2026 untersagte das Bezirksamt Pankow jedoch die Beseitigung von Sträuchern und Bäumen ohne vorliegende artenschutzrechtliche Ausnahme und/oder einer entsprechenden Befreiung. Denn die Gesobau habe die artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch nicht vollständig erbracht.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 6. Februar 2026 (VG 24 L 30/26) den Eilantrag der Gesobau gegen die Untersagungsverfügung des Bezirks zurückgewiesen. „Die Untersagungsverfügung erweist sich nämlich im Ergebnis summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig“, so das Gericht.

Das Gericht bestätigte auch die Sichtweise der im Verfahren beigeladenen Naturschutzverbände BUND Berlin, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und NaturFreunde Berlin. Die Gesobau hat es nämlich versäumt, rechtzeitig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen, die es ihr ermöglicht hätten, Bäume und Sträucher zur Realisierung ihres Vorhabens auch ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beseitigen. Die bislang umgesetzten Maßnahmen seien derzeit in mehrfacher Hinsicht noch nicht vollumfänglich wirksam bzw. nicht funktional.

„Steht aber wie hier außer Frage, dass die untersagte Maßnahme einen Verbotstatbestand verwirklicht, obliegt es dem potentiellen Störer, hier der Antragstellerin, substantiiert darzutun, dass der beabsichtigte Eingriff durch vorgezogene Maßnahmen in zeitlicher und tatsächlicher Hinsicht vollumfänglich kompensiert wird“, so das Gericht.

Konkret bemängelten die Verbände fehlende Ausgleichsmaßnahmen für festgestellte Vogelarten. Sträucher sind teilweise noch nicht umgepflanzt worden oder eingegangen und Neupflanzungen sind vor weniger als zwei Jahren erfolgt, obwohl dieser Zeitrahmen laut Ausgleichskonzept das Mindestmaß darstellt, um eine vollwertige funktionale Kompensation der als Lebensstätten und Nahrungsquelle dienenden Sträucher sein zu können.

Als Ersatzquartiere für die zu fällenden Bäume dienende sogenannte Fledermaustürme sind seit April 2025 verschlossen, also nicht nutzbar. Das konnte mit einer Fotodokumentation durch Mitglieder der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow in Zusammenarbeit mit naturschutzfachlich erfahrenen Personen der Berliner Naturschutzverbände bei Vor-Ort-Terminen am 3. September 2024, im Juli/August 2025 und am 25. Januar 2026 vor Gericht nachgewiesen werden.

„Bei dieser Sachlage erweist sich die Untersagungsverfügung auch als ermessensfehlerfrei. Diese verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Insbesondere kommt eine Beschränkung des Beseitigungsverbots auf bestimmte Teile des auf dem Vorhabengebiet befindlichen Baum- und Strauchbestands auf der Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin nicht in Betracht. Zudem weist das Bezirksamt diese zu Recht auf die Möglichkeit der Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung hin“, so das Gericht.

Zitate:

Dazu der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer, der die Naturschutzverbände in den Verfahren vertritt:
„Die Entscheidung des Gerichts dokumentiert einmal mehr: das Problem sind nicht Haussperling, Mopsfledermaus und andere auch im Stadtgebiet besonders geschützte Arten. Das Artenschutzrecht kennt vielfältige Möglichkeiten, Bauvorhaben und Artenschutz unter einen Hut zu bringen. Bauherren wie die Gesobau, die die Möglichkeiten nicht nutzen und gegen Artenschutzrecht verstoßen, können und müssen von den Naturschutzbehörden gestoppt werden.“

Dazu Antje Stavorinus von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN):
"Dass die Gesobau seit Jahren die von uns angebotenen Gespräche im Zusammenhang mit der Ossietzkystraße ablehnt, ist bedauerlich. Vermutlich hätte sich bereits eine Lösung finden lassen, die vielleicht nicht allen gefällt, aber Vielem dient. Wir gehen gerichtliche Wege nur ungern, da dies viele Ressourcen bindet, die wir an anderer Stelle ebenfalls dringend benötigen. Jedoch gibt uns die aktuelle Entscheidung des Gerichts recht, weiterhin für die Einhaltung des Natur- und Artenschutzrechts zu kämpfen."

Dazu Gabi Jung, Geschäftsführerin des BUND Berlin:
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Gesobau seit Jahren versucht, mit einer rechtlich nicht tragfähigen Rambo-Mentalität ihre überdimensionierten Baupläne für die grünen Innenhöfe an der Pankower Ossietzkystraße durchzuziehen. Wir halten unser Gesprächsangebot aufrecht, endlich eine Kompromisslösung für die Bebauung zu finden, für die die Pläne bereits lange auf dem Tisch liegen.

Zügiges Bauen ist auch in Berlin möglich. Dafür müssen aber die artenschutzrechtlichen Anforderungen frühzeitig beachtet und auch eingehalten werden. Lösungen können sich in Gesprächen und Kompromissen finden, nicht in Prozesslawinen. Diese Möglichkeit schlägt die Gesobau seit Jahren aus – zum Schaden aller.“

Dazu Britta Krehl, Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow:
„Obwohl sie sich die letzten zwei Jahre am artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren beteiligt hat, hat die Gesobau gerade behauptet, sie bräuchte keine artenschutzrechtliche Ausnahme. Das ist für die Menschen vor Ort schlicht nicht nachvollziehbar und schadet dem Image und der Glaubhaftigkeit der Gesobau.

Das Maß ist voll. Seit Jahren wollen Senat und Gesobau auf Kosten und mit dem Geld der Mieterinnen und Mieter ihre Betonkopf-Politik durchsetzen. Statt mit Druck auf Ämter und Geldverschwendung können trag- und zukunftsfähige Lösungen nur gemeinsam entstehen. Die Zeit zum Einlenken ist jetzt.

Wir freuen uns über das Urteil des Gerichts und werden uns weiter für einen lebensfreundlichen Kompromiss für unseren Kiez, aber auch für unsere ganze Stadt einsetzen.“

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