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  1. Startseite

EuGH-Gutachten zu CETA-Schiedsgerichten ist nicht plausibel

© Uwe Hiksch

02.05.2019 | Berlin, 30.4.2019 – Zum aktuellen Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur vorgesehenen Streitschlichtung im Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:

„Der EuGH hält die CETA-Gerichte für ungefährlich, was nicht wirklich überrascht. Mit dem Gutachten setzt der EuGH seine politische Linie fort, neoliberale Freihandelsabkommen möglich zu machen und die Interessen von transnationalen Konzernen über die Interessen eines demokratischen Gerichtsaufbaus zu stellen.

In seinem Gutachten stellt der EuGH fest, „dass eine internationale Übereinkunft, die die Einrichtung eines mit der Auslegung ihrer Bestimmungen betrauten Gerichts vorsieht, dessen Entscheidungen für die Union bindend sind, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist“.

Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung in dem Gutachten, dass „mit den Verträgen ein Gerichtssystem geschaffen [werde], das die einheitliche Auslegung des Unionsrechts gewährleisten soll“. Das direkte Gegenteil wird künftig der Fall sein. Mit der Schaffung eines internationalen Schiedsgerichtes werden die im CETA-Freihandelsabkommen definierten Rechte der transnationalen Konzerne weiter gestärkt und Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit noch weiter ausgehöhlt. Den Gewinninteressen dieser international agierenden Konzerne werden die Interessen von Arbeitnehmer*innen, Umwelt und Verbraucher*innen untergeordnet. Der EuGH ermöglicht mit seinem Gutachten den weiteren Ausbau einer Paralleljustiz für international agierende Konzerne.

Die Zukunft wird die heutige Auslegung des EuGH widerlegen. Der Europäische Gerichtshof behauptet, dass der CETA-Vertrag „den in ihm vorgesehenen Gerichten nicht die Zuständigkeit überträgt, andere Vorschriften des Unionsrechts als die des Abkommens auszulegen oder anzuwenden“. Aufgrund der weitgehenden Rechte der internationalen Investoren und Unternehmen wird CETA tatsächlich dazu führen, dass die demokratische Willensbildung in der EU und den Mitgliedstaaten weiter geschwächt wird und die Konzerne ihre Forderungen an die EU-Organe und die Nationalstaaten noch einfacher durchsetzen können.

EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument

Das EuGH-Gutachten ist ein politisches Instrument, mit dem verhindert werden soll, dass die im CETA-Freihandelsabkommen vorgesehenen undemokratischen Streitschlichtungsverfahren unmöglich gemacht werden. Die Feststellung des EuGH ist falsch, dass die Streitschlichtungsverfahren mit dem EU-Recht vereinbar seien, da die Autonomie der EU-Rechtsordnung durch CETA nicht beeinträchtigt werde.

Freihandelsabkommen sind ökologisch und sozial mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung nicht zu vereinbaren. Die NaturFreunde Deutschlands werden sich deshalb weiterhin gegen die Verhandlung und Ratifizierung von neoliberalen Freihandelsabkommen durch die Europäische Union und ihrer Mitgliedstaaten einsetzen sowie sich für eine Kündigung der bereits geschlossenen Freihandelsabkommen engagieren.

In den nächsten Monaten und Jahren geht es darum, die Ratifizierung von CETA im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu verhindern. Von den Bundesländern, in denen Grüne und Linke mitregieren, erwarten die NaturFreunde Deutschlands, dass sie im Bundesrat einer CETA-Ratifizierung nicht zustimmen werden. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten auch gerade von SPD und Grünen in Berlin, dass sie ihre Beschlüsse auf Landesparteitagen ernst nehmen und gegen diese Abkommen stimmen.“

NaturFreunde aktiv im Netzwerk Gerechter Welthandel

Die NaturFreunde Deutschlands sind aktiv im Netzwerk Gerechter Welthandel. Sie engagieren sich bei vielfältigen Aktionen und Protesten gegen die geplanten neoliberalen Freihandelsabkommen der EU und haben bei den Bündnissen gegen TTIP, CETA & Co. aktiv mitgearbeitet. Auch arbeiten die NaturFreunde Deutschlands in der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ mit. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die internationalen Schiedsgerichtsverfahren beenden und bestehende Verträge kündigen.

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4.142 Zeichen mit Leerzeichen – freigegeben

Rückfragen bitte an

NaturFreunde Deutschlands

Uwe Hiksch

Mitglied des Bundesvorstands

(0176) 62 01 59 02

hiksch@naturfreunde.de  

www.presse.naturfreunde.de    

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