21.06.2017 | Volksbegehren sind in Berlin ein wichtiges Instrument zur Veränderung der Politik. Sie haben schon mehrere Male dazu geführt, dass die Stadtpolitik positiv beeinflusst wurde und die Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus gezwungen wurden, ihre Politik zu verändern. Gute Beispiele hiefür sind das Volksbegehren zum Tempelhofer Feld, das Volksbegehren vom Berliner Energietisch und das Wasservolksbegehren. Die Regierungen versuchen jedoch immer wieder, Entscheidungen über Volksbegehren zu erschweren oder getroffene Entscheidungen zu verändern.
Zur Sicherung von direkter Demokratie und Volksentscheiden wurde deshalb das Volksbegehren „Volksentscheid retten! Für eine Stärkung der direkten Demokratie!“ gestartet, mit dem erreicht werden soll, dass Volksentscheide verbindlicher werden. Wenn in Berlin ein Volksentscheid gewonnen wurde und das Parlament dieses Gesetz ändert, können in Zukunft die Bürger*innen innerhalb von 4 Monaten mit 50.000 Unterschriften einfordern, dass über diese Änderung per Volksentscheid entschieden wird. Damit sollen in Berlin die gleichen Grundlagen verankert werden wie sie heute in Hamburg schon gelten.
aus: WanderfreundIn 02-16
Mit dem Volksgegehren soll erreicht werden, dass in Zukunft Volksentscheide grundsätzlich an Wahltagen stattfinden, damit die Beteiligung hoch genug ist und das Zustimmungsquorum erreicht wird. Auch wird die Zahl der Unterschriften, die notwendig sind, um einen Volksentscheid zu initiieren, auf ein praktikables Maß gesenkt.