09.06.2017 | Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Klage der NaturFreunde Berlin erklärt der stellv. Vorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:
NaturFreunde werden Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Klage vor Europäischem Gerichtshof prüfen -
Berlin, 14.06.2013 - Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurden die wichtigsten Klagepunkte der NaturFreunde Berlin vom Gericht nicht aufgegriffen. Die NaturFreunde halten an ihrer Auffassung, dass die Festlegung von Flugrouten über den Müggelsee ohne jegliche Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne FFH-Prüfung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, fest.
Die NaturFreunde Berlin können diese Entscheidung des Gerichts, gerade aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission, nicht nachvollziehen und werden gemeinsam mit den neun Einzelklägern klären, ob sie gegen dieses Urteil in Revision gehen. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt deutlich, dass Flugroutenfestlegungen ohne vorherige UVP- und FFH-Prüfung gegen EU-Recht verstoßen.
Die NaturFreunde Berlin werden prüfen, ob sie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vorbereiten, um grundsätzlich klären zu lassen, dass sich Deutsche Gerichte an die klaren Vorgaben der EU-Richtlinien halten müssen.
Mit der heutigen Entscheidung des Gerichtes ändert sich nichts an der Überzeugung der NaturFreunde, dass es sich bei der Planung und beim Bau des Flughafens BER um ein einziges Desaster handelt. Die NaturFreunde werden sich weiter dafür einsetzen, dass diese Fehlplanung beendet wird und werden sich auf rechtlichem, aber vor allem auch politischem Weg, für eine Veränderung der Flughafenpolitik in Berlin und Brandenburg einsetzen.