19.07.2024 | Reformvorschläge in Folge – Lauterbach stellt Eckpunkte für Notfallreform vorPersonalmangel, demographischer Wandel und unzureichende Digitalisierung sind Herausforderungen, die wir oft im Zusammenhang mit unserer gesundheitlichen Versorgung lesen. Die Notfall- und Akutmedizin leidet besonders unter diesen Defiziten. Anfang des Jahres nun legte das Gesundheitsministerium Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vor. Grundlage dafür sind Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die eigens eingerichtet wird, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Bislang hat sie neun Empfehlungen vorgelegt, jüngst zum Rettungsdienst. Dessen Reform soll eng mit der Notfallreform verknüpft werden.
Die Notfallreform sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten besser erreichbar sein sollen, konkrete Vorgaben zur Nutzung von Telemedizin und für Hausbesuche notwendig sind und die für die Notfallmedizin verantwortlichen Bereiche enger zusammenarbeiten. Das sind die Notaufnahmen der Kliniken und die Notfallversorgung in Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen, also die Arztpraxen, die Notdienstpraxen, der fahrende Bereitschaftsdienst und auch die Servicenummer 116117. Hinzu kommt die Notfallrettung, vor allem in Form von Transporten. Je nach Bereich sind die Länder oder auch die Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Töpfen. Künftig sollen die Bereiche besser aufeinander abgestimmt sein.
Bereits im Sommer 2023 hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Demnach sollen Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern wieder mehr nach medizinischen und weniger nach wirtschaftlichen Kriterien behandelt werden. Vorhaltepauschalen sollen die Existenz der notwendigen Krankenhäuser sichern, unabhängig von der Anzahl durchgeführter Behandlungen und Operationen. Die Fallpauschalen sollen weiterentwickelt werden. Zudem soll die Qualität der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen stärker in den Vordergrund rücken und für Patientinnen und Patienten transparent gemacht werden.
Noch ringen die verschiedenen Interessenvertretungen um die Ausgestaltung der Reform(en). Private Krankenhauskonzerne sehen ihre Profite in Gefahr. Einige Landkreise fürchten sich vor einer Schließung des örtlichen Krankenhauses. Die ambulant tätige Ärzteschaft sieht sich neuen Aufgaben gegenüber, die mit dem bereits jetzt zu geringen Personal nicht gestemmt werden können. An Personal mangelt es allerdings auch in den Krankenhäusern. Unstrittig ist, dass eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung, die an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet ist, einer wesentlich besseren Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren, einer auskömmlichen Finanzierung sowie guter Arbeitsbedingungen bedarf. Zudem gehört Gesundheitsversorgung in öffentliche Hand.
Doreen Biedermann
aus: WanderfreundIn 01-2024