21.06.2017 | Die Bundesregierung diskutiert intensiv die Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft. Damit will sie die Grundlage zur künftigen Beteiligung privater Kapitalanleger an Bau und Betrieb von Autobahnen und Bundesstraßen, legen. Mit einer geplanten Änderung des Grundgesetzes würde zukünftigen Bundesregierungen Tür und Tor für die Privatisierung der Straßen geöffnet. Bereits der Bundesrechnungshof hatte in einem Gutachten festgestellt, dass die Beteiligung privater Kapitalanleger der Allgemeinheit teuer zu stehen kommt. Durch die Renditeerwartungen der privaten Geldanleger und die geforderten Zinsen werden die Kosten für die öffentlichen Haushalte massiv nach oben getrieben. Sollte die Gesellschaft kommen, besteht die Gefahr, dass in Zukunft Banken, Versicherungen und große Baukonzerne ihr Geld dort anlegen und eine hohe Rendite abschöpfen können. Für diese Rendite werden dann die öffentlichen Haushalte zur Kasse gebeten. Diese Mittel für die Rendite der Banken und Versicherungen werden künftig bei der Refinanzierung der öffentlichen Infrastruktur fehlen.
Die neue Infrastrukturgesellschaft soll nur die Finanzierung und den Bau der Autobahnen übernehmen und ihr Budget soll nicht der „Schwarzen Null" unterliegen. Andere Mobilitätsmöglichkeiten, wie z.B. Fahrradwege erfahren solche Sonderbehandlung nicht und ihre Finanzierung unterliegt weiterhin der Schuldenbremse. So wird der schädliche Straßenverkehr im bisher unbekannten Maße gefördert und ausgebaut, mit Schäden für die Gesundheit und für die Umwelt.
Mit der Schaffung einer Bundesfernstraßengesellschaft würde der Umbau des Verkehrs hin zu einer notwendigen sozialen und ökologischen Verkehrswende noch mehr erschwert. Aus diesem Grund hat sich ein breites Bündnis zu einer „Plattform gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft“ zusammengefunden, in der die NaturFreunde aktiv mitarbeiten. Zusammen mit 24 Erstunterzeichner*innen aus Politik, Kultur, Gewerkschaften und Umweltverbänden wollen die NaturFreunde diesen Kurs stoppen. Die Bundesregierung braucht für die Änderung des Grundgesetzes zwei Drittel der Stimmen des Bundestags und die Zustimmung der Bundesländer. Durch intensive Gespräche mit Abgeordneten und Fraktionen will das Bündnis erreichen, dass diese völlige Veränderung der bisherigen Finanzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge aufgehalten werden kann.
aus: WanderfreundIn 03-16