01.04.2022 | Pressemitteilung der NaturFreunde Deutschlands
Berlin, 18. März 2022 – Zur geplanten Anschaffung von atomwaffenfähigen F-35-Tarnkappenbombern erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:
Die NaturFreunde Deutschlands kritisieren die geplante Anschaffung von atomwaffenfähigen F-35-Tarnkappenbombern. Damit würde die Bundesregierung zur weiteren atomaren Aufrüstung beitragen und die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa verhindern. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, die Beteiligung Deutschlands an der nuklearen Teilhabe zu beenden.
Die weitere Aufrüstung mit Massenvernichtungsmitteln wird keinen Beitrag für eine dringend notwendige Entspannungspolitik leisten. Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland und die Schließung des Atomwaffenstützpunktes Büchel einsetzt. Mit den US-Atombomben in Büchel nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass die Planung eines begrenzten Atomkrieges in Europa weiterhin auf der strategischen Tagesordnung steht. Das schafft keine Sicherheit, sondern Unsicherheit für die Menschen in Europa.
Die NaturFreunde Deutschlands erwarten von der Bundesregierung, dass Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag beitritt und sich für die Ächtung des Besitzes von und der Drohung mit Atomwaffen einsetzt. Die NaturFreunde Deutschlands lehnen die geplanten massiven Aufrüstungsmaßnahmen für die Bundeswehr ab und fordern von der Bundesregierung und den demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, eine Erhöhung des jährlichen Verteidigungshaushalts auf mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes abzulehnen und sich gegen das angekündigte 100-Milliarden-Rüstungspaket zu positionieren.
Dessen geplante Verankerung als „Sondervermögen“ im Grundgesetz widerspricht einer Verfassung, die sich für den Frieden einsetzen soll. Die NaturFreunde Deutschlands bitten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich gegen eine solche Grundgesetzänderung zu entscheiden und dazu beizutragen, dass die nötige Zwei-Drittel-Parlamentsmehrheit für eine solche Grundgesetzänderung nicht möglich wird.