15.01.2026 | Dem Bauvorhaben der landeseigenen Gesobau an der Ossietzkystraße am Schlosspark Pankow fehlen nun vollständig die artenschutzrechtlichen Grundlagen für die Baufeldfreimachung. Denn das Bezirksamt Pankow hat die Konsequenz aus der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Berlin vom November 2025 gezogen. Mit Schreiben vom 12. Januar 2026 hat es den im Juli 2025 erlassenen Bescheid über die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vollständig zurückgenommen und die sofortige Vollziehung dieser Rücknahme nach Verwaltungsverfahrensgesetz angeordnet.
„Mit Beschluss vom 14. November 2025 (VG 24 L 372/25) hat das Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass sich der Bescheid bei summarischer Prüfung als rechtswidrig erweist. Die dort festgestellten Fehler sind schwerwiegend, nicht heilbar und verpflichten das Bezirksamt zur Rücknahme des Verwaltungsakts“, heißt es zur Begründung im den Umweltverbänden vorliegenden Bescheid des Bezirksamts Pankow.
„Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass der Tenor des Bescheids unklar gefasst ist und den Eindruck einer umfassenden naturschutzrechtlichen Vorhabenzulassung vermittelt, ohne konkret zu benennen, für welche Arten, für welche Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG und für welche Eingriffe die Ausnahme tatsächlich erteilt wurde“, heißt es weiter.
„Aufgrund dieser Umstände lässt sich der Regelungsinhalt des Bescheids nicht exakt bestimmen. Der Bescheid ist daher in seinem Kern rechtswidrig und nicht heilbar. Die Rücknahme liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde“, so das Bezirksamt Pankow.
Die vollständige Rücknahme des Bescheids sei geboten, da „eine rechtmäßige Entscheidung nur durch eine vollständige Neuermittlung und Neufassung aller entscheidungserheblichen Tatsachen möglich wäre“, bescheidet das Bezirksamt und stellt zudem fest, dass die Gesobau auch keine Ansprüche auf Schadenersatz habe, da das Unternehmen „auf den Bestand des Bescheides nicht vertrauen konnte, weil der zurückgenommene Bescheid wegen des anhängigen Widerspruchsverfahrens – Widerspruch der Naturschutzverbände vom 08.08.2025 und 15.10.2025 (Widerspruchsbegründung) – nicht bestandskräftig geworden ist und der Vorhabenträger hiervon Kenntnis hatte“.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. November 2025 ist zustande gekommen, da die Gesobau einen Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der nun zurückgezogenen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gestellt hatte. In dem Verfahren waren die Naturschutzverbände BUND Berlin, die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) sowie der NaturFreunde Berlin beigeladen.
Die Naturschutzverbände und die Bürgerinitiative Gründe Kiez Pankow fordern die Gesobau erneut auf, gemeinsam und beispielhaft ein zukunftsfähiges Modellquartier zu entwickeln, indem die wichtigen Belange unserer Zeit, wie Wohnraumschaffung, Klimaanpassung, Integration und Artenschutz angemessen berücksichtigt werden, statt mit der Brechstange alles Lebensfreundliche niederzureißen, als gäbe es kein Morgen mehr. Schließlich gibt es eine Alternative, die die Artenschutz-Konflikte weitestgehend vermeidet.
So lange es eine zumutbare Alternative der Bebauung gibt, bei der viel weniger grüne Flächen und Bäume gerodet oder vernichtet werden, gibt es keinen Grund, die derzeitigen Planungen der Gesobau weiter zu verfolgen. Wir laden die Gesobau erneut ein, in konstruktive Gespräche einzutreten.
Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch(at)naturfreunde.de, 0176-62 01 59 02
Britta Krehl, BI Grüner Kiez Pankow, info(at)grüner-kiez-pankow.de
Dirk Schäuble, Naturschutzreferent BUND Berlin, schaeuble(at)bund-berlin.de, 030-78 79 00 39
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