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NaturFreunde Berlin und Initiative „Berlin vs. Amazon“ fordern: Baugenehmigung für "Amazon-Hochhaus" muss zurückgenommen werden

© Uwe Hiksch

21.10.2020 | Presseerklärung:

Die NaturFreunde Berlin haben Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung zum Bauvorhaben „Edge East Side Berlin“ eingereicht. Der Bauantrag wurde nicht vollständig eingereicht und trotzdem eine Baugenehmigung ohne Vollständigkeit des Bauantrags erteilt. Die Befreiung der Überschreitung der festgesetzten Bauhöhe in der vorliegenden Form um sechs Meter ist unzulässig. Gleichzeitig wurde eine unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung für die Auswirkungen auf das Mikroklima, Hochhauswinde und Verschattung vorgenommen. Gravierend für die Verkehrssicherheit in dem Bereich der Warschauer Brücke ist, dass die Stellungnahme Verkehr rechtsfehlerhaft ist. Der Widerspruch wurde in enger Kooperation mit der AG Bau der Initiative „Berlin vs. Amazon“ erarbeitet.

Dazu Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Mit dem geplanten Hochhaus entsteht ein städtebaulich höchst fragwürdiges Gebäude am heute bereits völlig übernutzten Brückenkopf der Warschauer Brücke mit einer fatalen Ausstrahlung auf den Kiez. Die NaturFreunde bemängeln, dass die Baugenehmigung erhebliche Mängel im Bereich der Verkehrs- und Umweltprüfung aufweist, weshalb sich unser Naturschutzverband in seinen Beteiligungsrechten und sonstigen Belangen verletzt fühlt. Gleichzeitig hätte aufgrund der großen Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung eine bessere Beteiligung der Verbände und Initiativen stattfinden müssen.“

Mit der Befreiung gegenüber den Höhenfestsetzungen des Bebauungsplans V-3 um weitere sechs Meter Bauhöhe wurde gegen den geltenden Bebauungsplan verstoßen. Die zusätzlichen 6 Meter sind keine vollständig zurück gestaffelten Technikaufbauten, sondern Teil des stadtraumwirksamen Baukörpers. Die NaturFreunde weisen darauf hin, dass in der Begründung für den Punkt „Abstandsflächen“ ausdrücklich festgehalten wurde, dass „im Teilbereich MK 1 […] Baukörper mit max. 136,7 m Höhe zugelassen werden“.

Carsten Joost (Berlin vs. Amazon) erklärt: „Völlig inakzeptabel sind die verkehrstechnischen Abwägungen für die Genehmigung des Bauvorhabens ‚Edge East Side Berlin‘. Die Warschauer Brücke wird heute von mehreren Millionen Menschen im Jahr begangen. Diese exorbitante Zunahme an Verkehr war bei der Vorlage des Bebauungsplanes nicht absehbar und muss deshalb bei einer heutigen Genehmigung berücksichtigt werden. Die Lösung des Problems notwendiger neuer Fußgänger- und Radfahrquerungen auf der Brücke zum S-Bahnhof Warschauer Straße hätte im Zuge der Stellungnahme Verkehr eingefordert werden müssen. Im Bereich Verkehr der Baugenehmigung fehlt der Aspekt Fußgängerverkehr völlig. Damit ist die Genehmigung des Bauvorhabens in seiner jetzigen Form rechtsfehlerhaft.“

Allein der Hauptmieter Amazon beabsichtigt im Edge-Hochhaus 3.500 Mitarbeiter*innen unterzubringen. Die zu erwartenden Zu- und Abgänge, auch durch die geplanten öffentlichen Nutzungen, sind mit der heutigen verkehrlichen Infrastruktur nicht darstellbar. Aus diesen Gründen sehen die NaturFreunde ein Hochhaus dieser Größe an dieser Stelle so wie genehmigt für den Fuß- und Radverkehr als unzureichend erschlossen an. Die positive Stellungnahme Verkehr muss aufgehoben und ein Verkehrskonzept für den nichtmotorisierten Verkehr nachgefordert werden. 

Die fehlende Berücksichtigung von Starkwindereignissen im Bereich am Hochhaussockel ist ein weiteres Problem. Die Dimension des geplanten Hochhauses lässt verstärkte „Hochhauswinde“, eine erhöhte Turbulenz durch Umströmungs- und Düseneffekten erwarten, die im Bereich der offenen Erschließungsebene und Warschauer Brücke zu gefährlichen Situationen führen können. Gerade freistehende Hochhaussolitäre, die außergewöhnlich hoch sind, erzeugen den sog. „Monroe-Effekt“, der im Sockelbereich zu gefährlichen Turbulenzen führen kann.

Weiter fordern die NaturFreunde eine Nachreichung eines Verschattungsgutachtens als Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung für den Bau eines Hochhauses in der Größe ein und fordern, dass „die Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Bauhöhe des B-Plans V-3 zurückgenommen werden muss“.

Laut Akten wurde der Bauantrag am 26.8.2019 als vollständig erachtet. Man hätte für die Erteilung der Baugenehmigung nach Berliner Bauordnung einen Monat Zeit gehabt. Dennoch wurde das umstrittene Hochhaus bereits drei Tage später, am 29.08.2019 genehmigt. Das ist insofern zu beanstanden, als dass das Baukollegium das Projekt zur Wiedervorlage auf der Tagesordnung am 23.09.2019 hatte und die verfestigte Kritik der Senatsverwaltung am Hochhausprojekt durch die vorzeitige Baugenehmigung ins Leere laufen musste.

Bilder findet Ihr hier: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72157715843948486

Video findet Ihr hier: https://youtu.be/ivEjLLpLP4Q

Weitere Infos & Kontakt:

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902

Carsten Joost (AG Stadt von Berlin vs. Amazon), E-Mail: carsten-joost@gmx.de, Tel.: 0177-4912757

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