02.03.2026 | NaturFreunde kritisieren Berliner Senat für Missachtung von artenschutzrechtlichen Anforderungen -
Berlin, 02. März 2026: Am 1. März beginnt die Brutzeit. Bis zum 1. Oktober sind Rodungen und Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern im Rahmen des allgemeinen Artenschutzes nicht zulässig. Vegetation ist zudem ganzjährig geschützt, wenn sie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten oder wichtige Nahrungshabitate besonders geschützter Vogelarten und Fledermäuse darstellt – darunter Hecken mit Haussperlingen, Baumhöhlen, Fassadenbewuchs und Gebäudenischen.
Eingriffe kurz vor Saisonende nehmen zu
Kurz vor Beginn der Vegetationsperiode versuchen Vorhabenträger regelmäßig, Fällungen für Baufeldfreimachungen noch kurzfristig umzusetzen – häufig, obwohl Ausgleichsmaßnahmen oder Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die NaturFreunde Berlin erhalten in dieser Zeit besonders viele Hinweise auf mögliche Verstöße. Die ehrenamtlichen Aktiven der AG Artenschutz gehen diesen Meldungen nach, dokumentieren Sachverhalte und beraten Anwohner*innen.
Öffentliche Vorhabenträger halten Vorgaben nicht ein
In den vergangenen Jahren mussten die NaturFreunde feststellen, dass landeseigene Wohnungsunternehmen und auch der Berliner Senat Eingriffe umsetzen, obwohl die artenschutzrechtlichen Anforderungen noch nicht erfüllt sind. Dies ist besonders problematisch, da öffentliche Träger eine Vorbildfunktion haben.
Am Jahnsportpark wurden Brut- und Lebensstätten von Haussperlingen, Amseln und Sumpfrohrsängern noch am 28.02. gerodet. Ein zuvor gestellter anwaltlicher Antrag auf Einschreiten und Ausgleich in Form von Nachpflanzungen wurde von der Naturschutzbehörde Pankow abgelehnt, die begründeten fachlichen und rechtlichen Einwände unberücksichtigt gelassen.
Viele Eingriffe der Grünflächenämter sind nicht nachvollziehbar und ohne erkennbaren Sinn, wie die massiven Stocksetzungen im Nelly-Sachs Park und an der Schillingbrücke.
Mehrere geplante Rodungen konnten durch Interventionen der AG Artenschutz verhindert werden. Auf Grundlage des von der AG Artenschutz erarbeiteten Gutachtens – in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow, dem BUND und der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände – untersagte das Verwaltungsgericht Berlin die geplanten Fällungen.
Im Ilsekiez in Karlshorst folgte das Verwaltungsgericht Berlin der Klage des BUND Berlin. Die Entscheidung stellte fest, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Haussperlings und der Zwergfledermaus nicht erfüllt waren. Die NaturFreunde Berlin waren maßgeblich durch ihre fachliche Stellungnahme am Erfolg beteiligt.
Bei einem Bauvorhaben auf Mietergärten an der Westendallee wurden Rodungen nach der Stellungnahme der NaturFreunde erneut geprüft und aufgrund artenschutzfachlicher Vorbehalte vorerst ausgesetzt. Die Naturschutzbehörde stellte klare Nachforderungen an die vorgelegten Gutachten.
Durch die Intervention der NaturFreunde – gemeinsam mit der Initiative „SEZ erhalten!“ und Gemeingut in BürgerInnenhand – wurde zudem erreicht, dass der Bezirk Friedrichshain‑Kreuzberg den Abriss des SEZ vorerst untersagte. Gebäude bewohnende Arten müssen nun in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Hinweise aus der Bevölkerung ermöglichen viele Verfahren
Die erfolgreiche Arbeit für den Erhalt der Stadtnatur ist nur durch die Unterstützung engagierter Anwohner*innen und Initiativen möglich. Die AG Artenschutz erhält ganzjährig Meldungen aus allen Berliner Bezirken zu gefährdeten Lebensräumen von Vögeln und Fledermäusen – darunter geplante Abrisse geschützter Brutplätze an Gebäuden, Entfernung von Fassadenbewuchs, Strauchrodungen und Baumfällungen. Diese Eingriffe zerstören häufig Lebensräume typischer Stadtvögel wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz, Nachtigall und Amsel.
Die Ehrenamtlichen dokumentieren mögliche Verstöße und suchen die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Viele Verfahren dauern länger und erfordern erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand, führen jedoch regelmäßig zu erfolgreichen Interventionen.
Langfristig werden wir das Schwinden vertrauter Stadtvogelarten noch deutlicher wahrnehmen, denn die negative Entwicklung setzt sich ungebremst fort, bis ganze Populationen ihre Lebensgrundlage verlieren.
Forderungen an Politik und Verwaltung
Die NaturFreunde fordern den Berliner Senat und die Bezirke auf, die artenschutzrechtlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und rechtzeitig in den Planungen zu berücksichtigen. Zudem müssen die fachlichen und methodischen Anforderungen an Gutachten der Vorhabenträger in Berlin verbindlich definiert werden. In zahlreichen Verfahren zeigen sich erhebliche Qualitätsmängel in den vorgelegten Unterlagen.
Der Bau von Wohnungen soll nicht verhindert werden. Notwendig ist jedoch, nicht weiterhin auf Kosten wertvoller Stadtnatur zu planen und grüne Innenhöfe zu versiegeln. Diese tragen entscheidend zu gesunden Umweltbedingungen bei und fördern die Lebensqualität der Menschen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Flächen ist auch für das Stadtklima nötig. Statt neue Quartiere überwiegend mit Rasen und Findlingen auszustatten, sollten Bäume und naturnahe Bereiche wie Sträucher, die Rückzugsmöglichkeiten, Nahrung und Nistplätze bieten, erhalten und neu angelegt werden.
Die AG Artenschutz der NaturFreunde Berlin ist erreichbar unter: artenschutz@naturfreunde-berlin.de
Kontakt:
NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
AG Artenschutz der Naturfreunde, artenschutz@naturfreunde-berlin.de
