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Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

© Netzwerk Gerechter Welthandel

02.03.2021 | Pressemitteilung 
Netzwerk Gerechter Welthandel

Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

* NGO-Bündnis: Letztes Wort ist noch nicht gesprochen
* Entscheidendes Verfahren läuft noch

Berlin/Karlsruhe, 2. März 2021 - Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurück, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauert die Entscheidung des Gerichts, verweist jedoch auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde der Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact zur Verfassungskonformität von CETA selbst.

„Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen", sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift.

Die Organisationen kritisieren außerdem die weitreichende Entscheidungsmacht der durch CETA eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind.

„Die CETA-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite“, sagt Rauna Bindewald von foodwatch Deutschland.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

„Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von CETA nicht verfassungskonform sind, doch davon unabhängig ist die politische Bewertung des Abkommens an sich. Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig,” sagt Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.

Auch vor Ort gab es Protest: Unter dem Motto "Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus CETA kein gerechtes Handelsabkommen machen!" protestierte das Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertreter*innen der LINKEN auf dem Karlsruher Marktplatz. Auch der DGB Karlsruhe und Greenpeace Karlsruhe waren bei der Aktion vertreten.

Fotos der Aktion vor Ort unter

https://www.gerechter-welthandel.org/wp-content/uploads/2021/03/CETA-BVe...

https://www.gerechter-welthandel.org/wp-content/uploads/2021/03/CETA-BVe...

Hintergrund 

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Rechte des Bundestages hinreichend gewährleistet, als 2016 die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens beschlossen wurde.

Ein vollständiges Inkrafttreten von CETA kann jedoch erst durch eine Ratifizierung in Bundestag und Bundesrat erwirkt werden. Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, das Ratifizierungsverfahren erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungskonformität von CETA einzuleiten.

Die Gefährlichkeit der Sonderklagerechte zeigt sich beispielsweise an der Klage, die der deutsche Energiekonzern RWE vergangenen Monat gegen die Niederlande eingereicht hat: Auf Basis der Sonderklagerechte im Energiecharta-Vertrag fordert der Energiekonzern 1,4 Milliarden Euro Entschädigung dafür, dass die Niederlande einen Kohleausstieg bis 2035 beschlossen haben. Ähnliche Klagen drohen mit CETA.

CETA ist ein sogenanntes “Living Agreement”, das in speziellen Handelsausschüssen fortlaufend weiterentwickelt werden soll. Das bedeutet, die CETA-Ausschüsse können auch nach der Ratifizierung des Abkommens ohne Rückkopplung an die Parlamente entscheidende Standards verändern, etwa zur Kennzeichnung von Lebensmitteln oder zur Liberalisierung von Dienstleistungen.

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist aus den breiten Protesten gegen TTIP und CETA hervorgegangen und besteht aus über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen. Es weist auf die unverändert fortbestehenden Kritikpunkte an CETA hin und hat sich zum Ziel gesetzt, eine Ratifizierung zu verhindern.

Weitere Informationen

- Informationen zur CETA Verfassungsbeschwerde https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/

- Factsheet Fragen und Antworten zu CETA-Ausschüssen https://foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Freihandelsabkommen/FAQ_CETA-...

- „Warum wir CETA stoppen müssen – und wie das noch möglich ist“ https://www.gerechter-welthandel.org/warum-ceta-stoppen/

Netzwerk Gerechter Welthandel
c/o Forum Umwelt und Entwicklung
Marienstraße 19-20
10117 Berlin
Deutschland
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